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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

4. April 2025 • Bekanntmachungsdatum

Widmung „Pahlhöhe“

Aufgrund des § 6 Absatzes 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 631, ber. 2004 Seite 140) geändert durch LandesVO vom 14.12.2016 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 999), vom 16.03.2018 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 68), vom 13.12.2018 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 773), vom 4.12.2020 (GVOBl. Seite 879), vom 22.4.2021 (GVOBl. Seite 430), vom 3.5.2022 (GVOBl. Seite 622), vom 30.9.2024 (GVOBl. Seite 734), vom 18.10.2024 (GVOBl. Seite 749) und des Beschlusses von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 18.11.2024 wird verfügt:

Die Straßen- und Wegeflächen der nachstehenden Straße in Bad Oldesloe wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet und in folgende Straßengruppen eingestuft:

Pahlhöhe

Gemarkung Oldesloe, Flur 07, Flurstück 571, 568, 609, 611, 612, 614, 616, 617, 624 nach § 6 in Verbindung mit § 3 (1) Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Bad Oldesloe, Fachbereich Bauen und Umwelt, Bauverwaltung, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe erhoben werden.

Stadt Bad Oldesloe, 10. März2025

gez. Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung