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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

12. April 2025 • Bekanntmachungsdatum

Wiederholung der Veröffentlichung im Internet der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung vom 17.2.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „südlich Wolkenweher Dorfstraße Nr. 31–41 (ungerade Nummern)“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB
vom 14.4.2025 bis zum 16.5.2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/BeteiligungBauleitplanung eingesehen werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Grünert (Telefon 04531 504-438).
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4 a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich dienstags und mittwochs zwischen 14 Uhr und 16 Uhr die Unterlagen einzusehen.
  • Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein sowie über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatzes 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:

Art der vorhandenen
Information
UrheberThematischer Bezug
Umweltbericht als Teil der Begründung Planungsbüro TGP, Lübeck Untersuchungen zu Schutzgebieten und -objekten, Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage Ingenieurbüro I17-Wind GmbH & Co. KG, Husum, 17.08.2020 Untersuchung der Schall- und Schattenwurfimmission
Schalltechnische Untersuchung  Masuch+Olbrisch Immissionsschutz, Oststeinbek, 24.02.2021 Untersuchung der Einwirkung von Straßenverkehr sowie aus Anlagen entstehende Immissionen
Bodengutachten  Ingenieurbüro Höppner,Lübeck, 04.02.2022 Untersuchungen zu Bodenaufbau, Wassergehalten, Kornzusammensetzung, Bodengruppen und Homogenbereichen
Wasserhaushaltsbilanz, Fachbeitrag nach A-RW 1 Stadt Bad Oldesloe, 21.06.2022 Berechnungen zur Veränderung des Wasserhaushalts vom naturnahen Zustand zum bebauten Zustand
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Kreis Stormarn, FD 43 Wasserwirtschaft, 14.06.2021  Es wird darauf hingewiesen, dass Bodensondierungen sowie die Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz durchzuführen ist.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, 09.06.2021 Es wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen des überörtlichen Verkehrs hingewiesen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, 10.06.2021 Keine Bedenken, wenn die Festsetzungen für Lärmimmissionen und Schattenwurf der WEA eingehalten werden.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit Öffentlichkeit Anmerkungen und Fragen zu Auswirkung der Erhöhung des Verkehrsaufkommen, Immissionsschutz, Schall- und Schattenwurf der WEA.

 Der aktuelle Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 4.4.2025

Stadt Bad Oldesloe
Erste Bürgermeister-Stellvertreterin

Siegel

Dr. Janine Rausch

Originalfassung

Unterlagen