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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

24. Mai 2025 • Bekanntmachungsdatum

Wiederholung der Veröffentlichung im Internet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 12. Mai 2025 gebilligte und zur wiederholten Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „Olivet-Allee 2–6 (gerade Nummern), Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern.) sowie Schützenstraße 2–6 (gerade Nummern.)“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Gutachten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB vom 26. Mai 2025 bis zum 26. Juni 2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/BeteiligungBauleitplanung eingesehen werden.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Trudrung (Telefon 04531 504-439).
  • Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4 a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n nicht von Bedeutung ist.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich dienstags und mittwochs zwischen 14 Uhr und 16 Uhr die Unterlagen einzusehen.
  • Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.

Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Absatz 4 und einem Umweltbericht im Sinne von § 2 a BauGB abgesehen wird.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein sowie über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatzes 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug
Fachbeitrag Artenschutz Bartels Umweltplanung, Hamburg, 5. März 2025 Bestand und Betroffenheit der Arten, Relevanzprüfung, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Biotoptypen Bartels Umweltplanung, Hamburg, 13. Juni 2024 Erfassung des Bestandes an Biotoptypen
Schalltechnische Untersuchung Masuch+Olbrisch Immissionsschutz, Oststeinbek, 27. März 2024 Verkehrslärmeinwirkungen auf den geplanten Geltungsbereich, zu erwartende Verkehrslärmänderung durch B-Plan induzierte Verkehre, Geräusche, die durch die Nutzung der Schule hervorgerufen werden, Beurteilung der Änderung der Gebietsausweisung (von Mischgebieten zu Urbanen Gebieten)
Wasserhaushaltsbilanz, Fachbeitrag nach A-RW 1 Masuch+Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, Oststeinbek Prüfung der Auswirkungen der vorhandenen und geplanten Bebauung auf den natürlichen Wasserhaushalt nach A-RW 1 des B-Plan-Gebietes
Orientierende Untersuchung, Olivet-Allee 4–6 Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH, Lübeck, 14. Juni 2022 Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials in Bezug auf Boden und Wasser
Geotechnischer Untersuchungsbericht Dr. Lehners + Wittorf, Lübeck, 15. Oktober 2024 Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und Beurteilung ihrer Wasserdurchlässigkeit
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB Kreis Stormarn Ergänzung einer speziellen Artenschutzprüfung, Nachreichung eines wasserrechtlichen Nachweises gem. A-RW 1, nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung, Kennzeichnung und Sanierung von Altlasten
Stadtwerke Bad Oldesloe Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Niederschlagswasserkanalisation

 Der aktuelle Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23n der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, den 20. Mai 2025

Stadt Bad Oldesloe

Siegel

Der Bürgermeister
gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen