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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

3. Juli 2025 • Bekanntmachungsdatum

Dritte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Juni 2025 folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2024

  1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 86.266.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 86.266.800 EUR
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 84.712.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 84.712.600 EUR
    der Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.554.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 1.554.200 EUR
    der Jahresfehlbetrag erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
  2. im Finanzplan
    der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 83.254.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 83.254.400 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 77.738.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 77.738.500 EUR
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.152.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.152.500 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 14.109.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 14.109.600 EUR

im Haushaltsjahr 2025

  1. im Ergebnisplan
    der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 2.248.600 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 80.505.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 82.753.900 EUR
    der Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 4.157.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 84.804.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 88.961.600 EUR
    der Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
    der Jahresfehlbetrag erhöht um 1.908.500EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.299.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 6.207.700 EUR
    einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich erhöht um 1.908.500 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.299.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 6.207.700 EUR
    einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 EUR nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
  2. im Finanzplan der
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 2.203.300 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 76.989.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 79.192.500 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 4.126.000 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 79.660.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 83.786.300 EUR
    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 112.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.984.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 3.872.300 EUR
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 904.000 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 19.840.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 20.744.200 EUR

§ 2

Es werden im Haushaltsjahr 2025 neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 1.585.000 EUR auf 10.044.600 EUR
  2. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 332,46 Stellen auf 326,98 Stellen

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.

§ 4

Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders ge-kennzeichneten Konten der Schulbudgets, nach § 20 Abs. 1 GemHVO zu einem Budget ver-bunden. Gleiches gilt entsprechend § 20 Abs. 2 GemHVO für die Einzahlungen und Auszah-lungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets.

Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.

Die Teilpläne der Produkte 11100, 11105, 11120, 11125, 11140, 11142, 11145, 11170 und 12100 werden zu einem Budget nach § 20 Abs. 1 und 2 GemHVO verbunden.

Weiterhin werden die Ertäge und Aufwendungen, sowie die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Teilpläne der Produkte 25200 und 25210, 27100 und 27110, 28110 und 28115, 51100 und 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 zu einem Budget nach § 20 Abs. 1 und 2 GemHVO verbunden.

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung gem. § 84 Abs. 5 GO und § 85 Abs. 6 GO ist durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 GemHVO nicht erforderlich.

Bad Oldesloe, 1. Juli 2025

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung