Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 129 der Stadt Bad Oldesloe
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss hat seiner Sitzung am 13. Oktober 2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss vom 14. Juli 2025 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 für das im nachstehend abgedruckten Plan gekennzeichnete Gebiet mit der Bezeichnung „Windenergiegebiet Glinde“ aufzuheben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 1. November 2025
Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -
(Siegel)
gez. Lembke