3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Parkhaus Lübecker Straße“
a) Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Stadt Bad Oldesloe
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 22. September 2025 beschlossen, für das Gebiet nordöstlich der Krahntwiete und südlich des Berliner Rings 41–43 (Flurstücke 61/1 und 62/4 der Flur 13) mit der Bezeichnung „Parkhaus Lübecker Straße“ die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 der Stadt Bad Oldesloe aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird das Planungsziel verfolgt, eine Erhöhung von zentrumsnahen Parkmöglichkeiten zu ermöglichen.
b) Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 22. September 2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung sowie Naturschutzfachbeitrag, für das Gebiet nordöstlich der Krahntwiete und südlich des Berliner Rings 41–43 (Flurstücke 61/1 und 62/4 der Flur 13) mit der Bezeichnung „Parkhaus Lübecker Straße“ sowie diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 10. November 2025 bis zum 12. Dezember 2025 veröffentlicht.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 7–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag in der Zeit von 14–16 Uhr einen Termin zu vereinbaren.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Nürnberger (Telefon 04531 504-136).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Das Verfahren erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Der zugehörige Naturschutzfachbeitrag liegt mit aus.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 8. November 2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke