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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

13. November 2025 • 210/2025

Stadt Bad Oldesloe erinnert an Regelungen zum Winterdienst und informiert über angepasste Betriebszeiten

Mit Blick auf die aktuelle Jahreszeit und die ersten möglichen Wetterumschwünge weist die Stadt Bad Oldesloe alle Bürgerinnen und Bürger auf die grundsätzlichen Regelungen zur Winterdienstpflicht hin. Gleichzeitig informiert die Stadt über notwendige Anpassungen der städtischen Winterdienstzeiten durch den Baubetriebshof.

Städtischer Winterdienst innerhalb der Rahmenarbeitszeit

Der Baubetriebshof wird den Winterdienst auf öffentlichen Flächen ab dieser Saison ausschließlich bis auf Weiteres innerhalb der geltenden tariflichen Rahmenarbeitszeit durchführen können.

Diese Änderung, die auf aktuelle tarifliche Vorgaben zurückzuführen ist, führt zu folgenden Betriebszeiten des städtischen Winterdienstes:

  • Montag bis Donnerstag: 6 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag: 6 Uhr bis 13 Uhr
  • Samstag, Sonntag, Feiertag: Notdienst an Unfallschwerpunkten

Diese Anpassung ist notwendig, um die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofs zu gewährleisten.

„Unser Baubetriebshof leistet auch unter den neuen Rahmenbedingungen weiterhin einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit auf den Hauptverkehrswegen und Gefahrenstellen“, erklärt Christoph Strehl, Leitung Baubetriebshof. „Wir setzen auch in Zukunft auf die bewährte Partnerschaft zwischen Kommune und Bürgerschaft. Die Pflicht zur Sicherstellung des Winterdienstes auf Gehwegen durch die Anlieger ist hierbei ein unverzichtbarer Baustein für die Verkehrssicherheit in unserer gesamten Stadt.“

Erinnerung an die Räum- und Streupflicht der Anlieger

Die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer auf den angrenzenden Gehwegen und begehbaren Seitenstreifen bleibt von den städtischen Anpassungen unberührt und ist für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs von zentraler Bedeutung.

Gemäß der Satzung für die Straßenreinigung der Stadt Bad Oldesloe gelten folgende Kernpunkte für Anlieger:

  • Räumzeiten: Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr.
    Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Breite: Gehwege sind (soweit möglich) mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.
  • Streumittel: Es muss vorrangig Splitt oder Sand verwendet werden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf Gehwegen grundsätzlich zu unterlassen.
  • Schneeablagerung: Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Das Schaffen von Schnee auf die Straße ist untersagt.
  • Winterdienst auf der Fahrbahn: In den Straßen, in denen die Stadt keine Fahrbahnreinigung durchführt, sind die Anlieger zusätzlich verpflichtet, den Winterdienst bis zur jeweiligen Hälfte der Fahrbahn sicherzustellen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer, die Räum- und Streupflichten gewissenhaft zu erfüllen. Nur so kann ein hohes Maß an Verkehrssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger, auch außerhalb der städtischen Betriebszeiten, gewährleistet werden.