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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

10. Dezember 2025 • 236/2025

Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2026

Aufruf an alle engagierten Bad Oldesloerinnen und Bad Oldesloer!

Am 30. April 2026 endet die Wahlzeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe. Der Beirat kann auf eine erfolgreiche Arbeit zurückschauen.

Für die neue Wahlperiode ruft die Stadt Bad Oldesloe interessierte Bad Oldesloerinnen und Bad Oldesloer auf, sich ehrenamtlich zu engagieren und sich in den Beirat für Menschen mit Behinderungen wählen zu lassen.

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen werden von der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich am 16. März 2026 für die Dauer von vier Jahren im Meiststimmenverfahren gewählt. Die Amtszeit des Beirates beginnt am 1. Mai 2026.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen besteht derzeit aus 4 Mitgliedern. Es können aber bis zu 5 Mitglieder mitwirken. Die Mitglieder sollen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Oldesloe sein. Soweit jedoch ein besonderer Bezug zur Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Bad Oldesloe besteht, kann von der vorstehenden Regelung abgewichen werden.

Bewerben Sie sich daher gerne als Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe. Die Bewerbungsfrist endet am 26. Januar 2026 und ist zu richten an die Stadt Bad Oldesloe, Der Bürgermeister, Fachbereich Bürgerservice, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter www.badoldesloe.de/bmb. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Auskünfte unter der Telefonnummer 04531 504-364 gerne zur Verfügung.