Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

3. Februar 2026

Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes und Situation in der Anlage „Hölk“

Im Wirtschafts- und Planungsausschuss wurde jüngst intensiv über die konsequente Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes debattiert. Die Entscheidung, das Gesetz nicht pauschal als neues Verwaltungsinstrument einzuführen, folgt einer klaren Logik: Das Land Schleswig-Holstein hat dieses Gesetz explizit als freiwillige Aufgabe ausgestaltet. Damit hat das Land die Verantwortung – auch finanziell und personell – bewusst auf die Kommunen übertragen.
Angesichts des Fachkräftemangels, der auch die Verwaltung trifft, und einer stetig wachsenden Aufgabenlast bei sinkender Personaldecke verfügt die Stadtverwaltung derzeit über keine freien Stellenanteile, um die komplexen und rechtssensiblen Prüfverfahren des Gesetzes seriös miterledigen zu können.

Im Fall der betroffenen Familie im Bereich der „Hölk-Hochhäuser“ konnte die Stadtverwaltung durch eine gezielte Vermittlungsstrategie bereits einen konkreten Erfolg erzielen. Statt den Weg langwieriger ordnungsrechtlicher Verfahren zu wählen, setzte Bürgermeister Jörg Lembke auf den direkten Dialog mit der Eigentümerseite. In der Folge bot der Vermieter der Familie bereits im vierten Quartal 2025 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – eine Ersatzwohnung an, welche Anfang Januar 2026 bezogen werden konnte. Das zuständige Ministerbüro wurde durch den Bürgermeister bereits frühzeitig über diese positive Entwicklung im vierten Quartal 2025 in Kenntnis gesetzt.
Da das Wohnraumschutzgesetz primär als Eingriffsinstrument für Fälle konzipiert ist, in denen Vermieter jegliche Kooperation verweigern, war ein formales ordnungsrechtliches Einschreiten hier weder notwendig noch verhältnismäßig. Der Eigentümer zeigte sich gesprächsbereit und akzeptierte eine einvernehmliche Lösung in Form eines Wohnungswechsels. Auf diesem pragmatischen Weg konnte das Ziel einer deutlichen Verbesserung der Wohnsituation schneller und effektiver erreicht werden, als es durch behördliche Zwangsmaßnahmen möglich gewesen wäre.

Die Stadtverwaltung betont, dass die Situation vor Ort auch ohne formale Anwendung des Wohnraumschutzgesetz durchgängig beobachtet wird. Die Verwaltung stützt sich dabei auf die Expertise des Quartiersprojekts „Plan B“, des Mietervereins sowie auf vorliegende Stellungnahmen. Die Stadt Bad Oldesloe fördert diese Strukturen seit Jahren finanziell, um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine direkte und niederschwellige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Mietrechte zu ermöglichen.
Die Stadtverwaltung nimmt die Einschätzungen des Innenministeriums zum Wohnraumschutz sehr ernst. Oftmals entstehen in der öffentlichen Zuspitzung Eindrücke von Differenzen, die sich im direkten Gespräch klären lassen. Bürgermeister Jörg Lembke begrüßt daher den angekündigten Austausch mit Ministerin Magdalena Finke.