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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

14. Februar 2026 • Bekanntmachungsdatum

Nachrücken von Stadtverordneten

Gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird bekanntgegeben:

Der Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands SPD, Herr Hans-Hermann Roden, hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe zum 1. Februar 2026 niedergelegt.

Als nächste Listennachfolgerin wird

Anika Klöhn
Schanzenbarg 7
23843 Bad Oldesloe

festgestellt.

Einsprüche gegen diese Feststellung kann jede/-r Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, einreichen.

Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Bad Oldesloe

Bad Oldesloe, 14. Februar 2026

Originalfassung