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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

6. März 2026 • Bekanntmachungsdatum

Haushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Aufgrund § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 16. Dezember 2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltsatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

  1. Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf 84.541.300 €
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 94.547.300 €
    einem Jahresüberschuss von 0 €
    einem Jahresfehlbetrag von 10.006.000 €
    einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 10.006.000 €
    einem Jahresergebnis unter Ianspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 €
  2. im Finanzplan mit
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.365.900 €
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Laufender Verwaltungstätigkeit auf 89.197.300 €
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 28.534.900 €
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 28.771.700 €

festgesetzt.

§ 2

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027 wird

  1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf 83.681.800 €
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 90.453.100 €
    einem Jahresüberschuss von 0 €
    einem Jahresfehlbetrag von 6.771.300 €
    einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 6.771.300 €
    einem Jahresergebnis unter Ianspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 €
  2. im Finanzplan mit
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.774.900 €
    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.407.400 €
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.347.400 €
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.569.400 €

festgesetzt.

§ 3

Es werden in 2026 festgesetzt:

  1. ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 19.500.000 €
  2. der Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 19.000.000 €
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6.000.000 €
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 331,74 Stellen

§ 4

Es werden in 2027 festgesetzt:

  1. ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 14.530.600 €
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.040.500 €
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6.000.000 €
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 337,74 Stellen

§ 5

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 €.

Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeis-ters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.

§ 6

Die Teilpläne werden entsprechend der Budgetübersicht zu einem Budget nach § 20 Absatz 1 GemHVO und § 20 Absatz 2 GemHVO verbunden.

Von dieser Regelung werden die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets ausgenommen. Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind nur innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 25. Februar 2026 erteilt.

Bad Oldesloe, 4. März 2026

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung