Haushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
Aufgrund § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 16. Dezember 2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltsatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
- Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 84.541.300 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 94.547.300 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 10.006.000 €
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 10.006.000 €
einem Jahresergebnis unter Ianspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 € - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.365.900 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Laufender Verwaltungstätigkeit auf 89.197.300 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 28.534.900 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 28.771.700 €
festgesetzt.
§ 2
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2027 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 83.681.800 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 90.453.100 €
einem Jahresüberschuss von 0 €
einem Jahresfehlbetrag von 6.771.300 €
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 6.771.300 €
einem Jahresergebnis unter Ianspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 € - im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.774.900 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.407.400 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.347.400 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.569.400 €
festgesetzt.
§ 3
Es werden in 2026 festgesetzt:
- ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 19.500.000 €
- der Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 19.000.000 €
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6.000.000 €
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 331,74 Stellen
§ 4
Es werden in 2027 festgesetzt:
- ein Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 14.530.600 €
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.040.500 €
- der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6.000.000 €
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 337,74 Stellen
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 €.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeis-ters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.
§ 6
Die Teilpläne werden entsprechend der Budgetübersicht zu einem Budget nach § 20 Absatz 1 GemHVO und § 20 Absatz 2 GemHVO verbunden.
Von dieser Regelung werden die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets ausgenommen. Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind nur innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.
§ 7
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 25. Februar 2026 erteilt.
Bad Oldesloe, 4. März 2026
Jörg Lembke
Bürgermeister