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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

28. März 2026 • Bekanntmachungsdatum

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 130 nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 2./19. März 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 30. März bis zum 30. April 2026 veröffentlicht.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Grünordnungsplan sowie Gutachten zu den Themen Lärm, Geruch und Schornsteinhöhen. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Donnerstag in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, den 28. März 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen