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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Der Bebauungsplan besteht aus einer Planunterlage, in der durch Zeichnung und Text festgesetzt wird, welche Nutzungen zulässig sind. Dazu gehören die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, die Grünflächen und mehr.

Aus dem Bebauungsplan kann daher beispielweise abgelesen werden, welche Nutzungsarten, wie viele Geschosse und welche Bebauungsdichten für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.

Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Er wird von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen.

Jedem Bebauungsplan ist eine Begründung beigefügt, in der die Ziele, Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt sind. Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, in dem die Belange des Umweltschutzes erläutert werden.

In der Stadt Bad Oldesloe gibt es eine Vielzahl rechtskräftiger Bebauungspläne und diverse dazugehörige Änderungen. Über unsere Website stellen wir jedoch nur Bebauungspläne und Änderungen zur Verfügung, die nach dem 13. Mai 2017 rechtskräftig geworden sind.

Wir stellen die Pläne schnellstmöglich nach Erlangung ihrer Rechtskraft hier ein:

Bebauungspläne online

Viele Bebauungspläne der Stadt Bad Oldesloe finden Sie auch im Geodatenportal des Kreises Stormarn , beachten Sie hierzu jedoch den untenstehenden Haftungshinweis.

Haftungshinweis:

Die Inhalte der vom Kreis Stormarn gepflegten Website, auf die hier über einen Link verwiesen wird, liegen außerhalb des direkten Verantwortungs- und Einflussbereiches der Stadt Bad Oldesloe, weshalb eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dort zur Verfügung gestellten Informationen nicht übernommen werden kann. Es wird insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen übernommen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der dort angebotenen Inhalte entstehen. Die Stadt Bad Oldesloe macht sich die Inhalte der Website nicht zu Eigen.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung und der Stadtgestaltung. Geregelt durch den ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:

  1. die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (F-Plan) und
  2. die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig.

Die Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Beteiligungen werden amtlich bekannt gemacht.

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 2./19. März 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 30. März bis zum 30. April 2026 veröffentlicht.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Grünordnungsplan sowie Gutachten zu den Themen Lärm, Geruch und Schornsteinhöhen. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Donnerstag in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, den 28. März 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

a)       Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe

Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 02./19.03.2026 beschlossen, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106 mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 der Stadt Bad Oldesloe gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch aufzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

b)      Veröffentlichung des Entwurfs der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 2./19. März 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung sowie allen Gutachten, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung werden im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 30. März bis zum 30. April 2026 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Donnerstag in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.



Bad Oldesloe, den 28. März 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in der Sitzung am 16. März 2026 den Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet südlich der Grabauer Straße (L 226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen („Gewerbegebiet West“), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit sowie im Internet bekannt gemacht und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.badoldesloe.de/bekanntmachungen

Der Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Bad Oldesloe tritt mit Beginn des 29. März 2026 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tage an auch in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Stadtentwicklung, Ebene 8 und 9, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Oldesloe geltend gemacht worden sind.

Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Absatz 3 Gemeindeordnung bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Bad Oldesloe, den 28. März 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 16. März 2026 beschlossene 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet südlich der Grabauer Straße (L 226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen („Gewerbegebiet West“) mit Bescheid vom 19. März 2026, Aktenzeichen: IV 527 – 512.111-62.004 (16. Änderung) nach § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit sowie im Internet bekannt gemacht und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.badoldesloe.de/bekanntmachungen

Alle Interessierten können die 16. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Stadtentwicklung, Ebene 8 und 9, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).


Bad Oldesloe, den 28. März 2026

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Stadtentwicklung

Bauen und Umwelt – Fachbereich IV

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn – Stabsstelle 83 – Datenschutz

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  1. Zwecke der Verarbeitung
    Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
    Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
    Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
  2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
  • ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein

Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)