Seiteninhalt

Vorschau

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Wohnungssicherung Beratung

Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen/Notlagen zu helfen.

Volltext

Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.

Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber  auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Was sollte ich noch wissen?

Beratung bei Fragen zur Obdachlosigkeit erhalten Sie auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

Rechtsgrundlage(n)