Was sind Eingriffe in den Naturhaushalt?
Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) § 14 (1) „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“
Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen beispielsweise durch den Bau von Gebäuden und Straßen. Durch die Eingriffe werden z. B. Bodenflächen versiegelt und Landschaftselemente wie Bäume oder Wiesen zerstört. Das BNatSchG schreibt vor, dass diese Eingriffe möglichst vollständig ausgeglichen werden müssen. Dies gilt für Privatpersonen, Unternehmen und auch für Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung.
Ausgleich bedeutet die gleichartige und räumlich nahe Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen. Nur für den Fall, dass ein Ausgleich nicht möglich ist, weil z. B. im räumlichen Umfeld des Eingriffs keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, kann der Eingriff auch durch sogenannte Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete (wie Naturschutzgebiete) zu erhalten.
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© Jürgen Baumann
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