Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus 37 Stadtverordneten, die zuletzt am 14. Mai 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Oldesloe gewählt wurden. Die Stadtverordneten werden für 5 Jahre gewählt. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
Die/der Vorsitzende trägt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Bürgerworthalter/in“. Diese Bezeichnung leitet sich ab von dem mittelniederdeutschen Wort „Wortholder“ für Worthalter oder Sprecher.
Die Stadtverordnetenversammlung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich. In bestimmten Fällen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt die Stadtverordnetenversammlung.