Einzelhandelskonzept für die Stadt Bad Oldesoe, 19. Oktober 2021
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die
Gesamtstadt Bad Oldesloe, Stand: 19. Oktober 2021
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und der im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen entwickelte Masterplan für das Gebiet „Südliche Innenstadt“ dienen als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Förderprogramm „Stadtumbau“, in welches Bad Oldesloe im Jahr 2007 aufgenommen wurde. Das ISEK behandelt eine Vielzahl von Themen, die für die Stadtentwicklung von Bedeutung sind. Hierzu zählen Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Einkaufen, Erholung, Freizeit, Kultur und Klimaschutz. Zur Bewältigung dieser komplexen Aufgabenstellung wurden einige Fachplanungen und Fachgutachten, wie das Wohnungsmarktkonzept und das Einzelhandelsentwicklungskonzept, durchgeführt, deren wesentliche Ergebnisse in die Erstellung des ISEK eingeflossen sind.
Die Planung und Entwicklung einer Stadt wie Bad Oldesloe ist ein sehr komplexes Aufgabenfeld, in das die unterschiedlichsten Fachbereiche integriert werden müssen. Als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage dient daher das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, kurz ISEK, in dem alle Bereiche und Ziele der Stadtentwicklung zusammengefasst dargestellt werden.
Integriert bedeutet in diesem Zusammenhang:
Im Jahr 2009 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Bad Oldesloe fertigstellt. Es definierte die folgenden vier Leitwerte der Oldesloer Stadtentwicklung:
Die Oldesloer Leitwerte wurden inzwischen weiterentwickelt, siehe Leitbild.
Aus den Leitwerten und der Bestandsanalyse wurden im Rahmen der Erstellung des ISEK Leitziele für die zukünftige Stadtentwicklung der Stadt Bad Oldesloe abgeleitet. Als Konkretisierung der Leitziele sind Handlungsfelder der Stadtentwicklung entwickelt worden. Auf Grundlage einer Priorisierung wurden die folgenden Handlungsschwerpunkte des Stadtumbaus definiert:
Zur Verwirklichung der Ziele im Rahmen der Handlungsschwerpunkte wurden Impulsprojekte und sonstige Maßnahmen vorgeschlagen. Eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgte in einem Maßnahmenkatalog mit der Vorgabe von Zeithorizonten.
Die Vorbereitenden Untersuchungen in der „Südlichen Innenstadt“ (2009) dienten der Feststellung von städtebaulichen Problemlagen/Missständen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Behebung der Missstände. Ein solches Planwerk bildet die Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung/des Stadtumbaus im Allgemeinen untersucht. Der Bericht der Vorbereitenden Untersuchung ist die Bewertungsgrundlage zur Durchführung der Sanierung. Grundlage für die Entwicklungsziele bilden auch die im Integrierten Entwicklungskonzept (ISEK) festgeschriebenen Leitwerte.
Die folgenden Ziele der Sanierung wurden bereits im ISEK definiert:
Vorbereitende Untersuchungen (VU) „Traveinsel inklusive Fußgängerzone“ mit integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sowie Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) des Fördergebiets „Südliche Innenstadt“ im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“
Stand: Mai 2022
Im Rahmen des Stadtumbau-Prozesses wurde ein Wohnungsmarktkonzept (2009), kurz: WoMaKo, erarbeitet. Es nimmt eine umfassende Betrachtung des Oldesloer Wohnungsmarktes vor.
Die zentralen Inhalte des WoMaKo sind Aussagen zur Oldesloer Wohnraumversorgung und Wohnbauentwicklung in den kommenden Jahren. Es dient als kommunale Entscheidungsgrundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung des Wohnungsangebots der Stadt.
Ergänzend zum ISEK und WoMaKo wurde eine Übersicht über energetische Defizite der Gebäudebestände in Teilräumen der Stadt erarbeitet. Zudem wurden Empfehlungen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung gegeben.
Ein wichtiger Baustein für die Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist die gesamtstädtische Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) in Verbindung mit der Lärmminderungsplanung (Lärmaktionsplanung). Für den „Stadtumbau West“ ist zudem ein teilräumliches Verkehrskonzept für die „Südliche Innenstadt“ entstanden (2008).
Im Rahmen der damaligen Verkehrsentwicklungsplanung wurden alle „Bewegungen“ der Menschen zu Fuß, mit dem Rollstuhl, dem Rad, dem PKW, dem LKW sowie Bus und Bahn innerhalb der Stadt und um die Stadt herum betrachtet. Da alle Bereiche der Stadt von den Fragen der „Mobilität“, des fahrenden und ruhenden Verkehrs berührt werden, müssen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf allen Ebenen der Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt und integriert werden.
(von 2009)
Der aktuelle Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bad Oldesloe aus dem Jahr 2009 ist inzwischen fast 15 Jahre alt. Bereits 2019 hatte sich die Politik entschieden, den Verkehrsentwicklungsplan fortzuschreiben. Auf Grundlage der politischen Beschlüsse wurde 2020 ein Leistungsverzeichnis erarbeitet und eine Ausschreibung durchgeführt. Im Ergebnis konnte das Büro SBI aus Hamburg im Dezember 2020 mit der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet beauftragt werden.
Aufbauend auf einer umfangreichen Datenerhebung wurden für den Fuß- und Radverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie für den Kfz-Verkehr die Verkehrsströme im Stadtgebiet untersucht und im Rahmen einer Verkehrsprognose für die nächsten 20 bis 30 Jahre vorausgeschätzt. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungskonzeptes (VEK), welches die Basis der Verkehrsplanung der Stadt Bad Oldesloe in den nächsten Jahren schafft.
Die stadtweiten Analysen und Prognosen wurden um vertiefende Untersuchungen in städtischen Teilräumen ergänzt. Einen Schwerpunkt bilden dabei der Innenstadtbereich mit der Hagenstraße und dem zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie die städtebaulichen Entwicklungspotenziale im Süden des Stadtgebietes.
Das VEK liegt nun mit Stand vom Juni 2023 vor. Es besteht aus einem umfangreichen Text- und Anlagenteil (Anlagen 1–19) mit detaillierten Analysen und Bewertungen zur Bestandssituation. Es beinhaltet des Weiteren sowohl ein Zielkonzept für die zukünftige verkehrliche Entwicklung als auch Prognosebetrachtungen zu den weiteren Entwicklungen bis zum Zeithorizont 2040/50. Die bestehenden Problemfelder werden benannt und erste Lösungsansätze sowie Maßnahmen und Handlungsfelder aufgezeigt. Zum Gesamtkonzept gehören auch die Anhänge 1 bis 4.
In den Anhängen 1 und 2 wurden aufbauend auf dem stadtweiten Gesamtkonzept teilräumliche Untersuchungen zur Hagenstraße sowie zur südlichen Siedlungserweiterung erarbeitet.
Bei der Detailbetrachtung zur Hagenstraße (Anhang 1) wurden basierend auf den im Juni 2021 erhobenen Verkehrszahlen Lösungsansätze erarbeitet und bewertet, um die bekannten Konflikte zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Es wurden sowohl die ÖPNV-Linien an der Haltestelle Hagenstraße, als auch der Rad-, Fußgänger- und KFZ-Verkehr betrachtet. Es wurden u. a. Maßnahmenvorschläge entwickelt, wie der Durchgangsverkehr zukünftig vermieden werden könnte und welchen Beitrag zur Stärkung der Aufenthaltsqualität eine Teilverlegung der zahlreichen Buslinien aus der Hagenstraße hätte.
Im Anhang 2 findet sich die Detailbetrachtung zur südlichen Siedlungserweiterung. Es wurden verschiedene Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung der Flächen zwischen der Alten Ratzeburger Landstraße im Osten und dem Pölitzer Weg im Westen untersucht und die grundsätzliche verkehrliche Erschließbarkeit bewertet und vergleichend betrachtet. Auch die Anbindung der Siedlungserweiterungsfläche im Radverkehr an die Innenstadt sowie die Anbindung an den ÖPNV wurden untersucht.
Im Anhang 3 finden sich die Ergebnisse der im Sommer 2021 durchgeführten Passantenbfragung in der Innenstadt sowie die parallel durchgeführte Online-Befragung, und im Anhang 4 lassen sich die Ergebnisse des im April 2022 durchgeführten Politikworkshops nachlesen.
Bei den nun vorliegenden Unterlagen handelt es sich um konzeptionelle Überlegungen und Ausarbeitungen, die in der weiteren Planung auch hinsichtlich der Art und Weise z. B. ihrer möglichen verkehrsrechtlichen Umsetzung überprüft werden müssen. Bei der verkehrstechnischen Prüfung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen im VEK können sich daher im Detail noch Änderungen ergeben.
In den nächsten Schritten wird es darum gehen, festgestellte Mängel im Verkehrsnetz und daraus resultierende Maßnahmen zu diskutieren. Dies gilt auch für die weitere Vorgehensweise im Bereich der Hagenstraße. Die hier vorgeschlagenen Varianten und Maßnahmen sind dahingehend zu betrachten und zu bewerten, ob sie den politischen Zielen hinsichtlich der Verkehrsentwicklung in Bad Oldesloe entsprechen bzw. welche Variante vertiefend verfolgt werden sollte.
Insgesamt wird angestrebt, die Vielzahl der im VEK empfohlenen Maßnahmen in einem nächsten Schritt in einer Prioritätenliste nach Dringlichkeit einzuordnen und auf dieser Grundlage die Umsetzung der Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren im Sinne der Mobilitätswende und einer klima- und ressourcenschonenden Verkehrsentwicklung der Stadt Bad Oldesloe vorzunehmen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Umgebungslärm in der Nähe definierter Hauptlärmquellen zu erfassen, zu analysieren und durch geeignete Maßnahmenpläne mittel- bis langfristig zu reduzieren. Die Ergebnisse in Form von Lärmkartierungen fließen in die Verkehrsplanung mit ein, um eine verträgliche und lärmreduzierte Entwicklung voranzutreiben. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Mit der Lärmaktionsplanung wird die europäische Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt.
Nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Stadt Bad Oldesloe einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser ist bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 3. März 2025 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/ EG für das Stadtgebiet von Bad Oldesloe zugestimmt. Weiterhin wurde beschlossen, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Die Unterlagen bestehen aus dem Berichtsentwurf und den Lärmkarten.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt in der Zeit vom 10. März 2025 bis 7. April 2025 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie montags von 8 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr öffentlich zur Einsicht aus. Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Sachbereich Stadtentwicklung (stadtentwicklung@badoldesloe.de) besteht die Möglichkeit, den Plan auch außerhalb dieser Zeiten einzusehen.
Zudem kann der Entwurf der Lärmaktionsplanung auf der Webseite der Stadt unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 ist im Geoportal Umgebungslärm (DigitalerAtlasNord) des Landesamtes für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht: (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten zu den Planunterlagen Stellungnahmen abgeben. Ihre Stellungnahme können Sie per E-Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de oder per Post an die Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Sachbereich IV.20 – Stadtentwicklung, Postfach 1261, 23832 Bad Oldesloe, abgeben.
Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss der Stadt Bad Oldesloe wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 den Entwurf der Lärmaktionsplanung erörtern. Die Sitzung in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, ist öffentlich.
Bad Oldesloe, den 5. März 2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Gezeichnet Lembke (L.S.)
Mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept (2008) hat die Stadt Bad Oldesloe Leitlinien zur Entwicklung des Einzelhandels erarbeitet. Das Ziel besteht darin, die Einzelhandelsstruktur von Bad Oldesloe gezielt und vorausschauend zu entwickeln sowie die Funktion als Mittelzentrum mit der Innenstadt als wichtigsten Einkaufsbereich zu stärken.
Mit den Stellungnahmen zu den „Trave Arkaden“ und dem Gutachten „Entwicklungsmöglichkeiten im Lebensmittelsektor in Bad Oldesloe“ liegen Teilfortschreibungen des Konzeptes vor.
Die Einzelhandelslandschaft unterliegt einem stetigen Wandel. In den Innenstädten finden auch durch den immer stärker werdenden Onlinehandel Veränderungen statt.
Um diesen Einflüssen entgegen wirken zu können und um die Innenstadt für die Zukunft zu stärken, wurde 2021 ein neues Einzelhandelskonzept erarbeitet.
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die
Gesamtstadt Bad Oldesloe, Stand: 19. Oktober 2021
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bad Oldesloe (2008) wurde, nach vorheriger Bestandsaufnahme der vorhandenen Sportinfrastruktur und der Durchführung einer Bevölkerungsbefragung, in einem kooperativen Planungsprozess mit verschiedenen Workshops erstellt.
Auf diese Weise wurden Handlungsfelder und Empfehlungen erarbeitet, die als Teil der Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen.
Das 2011 erstellte Klimaschutzkonzept hat zum Ziel, öffentliche und private Maßnahmen zum Klimaschutz aufzuzeigen. Sie werden im Konzept dargelegt und für die Umsetzung durch den Klimaschutzmanager vorbereitet.