Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Baulandkataster
Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Bad Oldesloe ist sehr hoch. Dies zeigt, wie attraktiv das Wohnen und Leben in Bad Oldesloe ist. Für viele und insbesondere für junge Familien ist es ein großer Traum, in ihrem Heimatort oder nahe dem Arbeitsort Bauland zu erwerben.
Die Städte und Gemeinden weisen im Rahmen des Landesentwicklungsplanes Bauflächen aus und entwickeln Baugebiete, um dem Bedarf nachzukommen. Dabei ist es ein wichtiges Ziel, den Flächenverbrauch in den Außenbereichen möglichst gering zu halten, um schädliche Einflüsse auf die Natur zu vermeiden. Die Städte und Gemeinden sind daher gehalten, auch die Innenentwicklung im Blick zu behalten. Das Baulandkataster bietet der Stadt Bad Oldesloe die Möglichkeit, die Innenentwicklung zu fördern, dient aber auch Interessierten als Übersicht über mögliche Wohnbauflächenpotentiale.
Die Aufstellung eines Baulandkatasters begründet jedoch kein Baurecht.
Im Baulandkataster der Stadt Bad Oldesloe werden Baulücken nach „Baulücken mit Baurecht“ und „potentielle Baulücken ohne Baurecht“ unterschieden. „Baulücken mit Baurecht“ kennzeichnen eine Bebaubarkeit durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan oder gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). „Potentielle Baulücken ohne Baurecht“ sind Flächen auf denen die Verwaltung das Potential der Innenverdichtung sieht, jedoch das Baurecht entweder durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder durch Herstellen einer Erschließung noch geschaffen werden muss. In den potentiellen Baulücken sind auch Grundstücke erfasst, für die bereits Planungen in Arbeit sind.
Zur Erläuterung und zum aktuellen Verfahrensstand einzelner Baulücken, werden einige durch eine Zahl gekennzeichnet und in der Legende mit einem Titel versehen. Hierbei handelt es sich um die Bezeichnung von Projekten oder B-Plan-Verfahren, die sich aktuell in Planung befinden oder für die schon Planungsansätze von Investoren vorliegen.
Gemäß § 200 (3) BauGB hat die Stadt Bad Oldesloe am 16. Februar 2022 die Ankündigung zur Veröffentlichung des am 29. September 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Baulandkatasters öffentlich bekanntgegeben. Die eingegangenen Widersprüche wurden berücksichtigt.
Öffentliche Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Bad Oldesloe gemäß § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Baulandkataster werden Innenentwicklungspotenziale in Form von Baulücken, Nachverdichtungsflächen und Umnutzungsflächen abgebildet.
D. h. es werden alle beplanten und unbeplanten Flächen im Innenbereich der Stadt Bad Oldesloe erfasst, die sofort oder in absehbarer Zeit, teilweise unter Beseitigung bestehender Realisierungshemmnisse, bebaut werden könnten.
Es bietet der Stadt Bad Oldesloe die Möglichkeit, die Innenentwicklung zu fördern, dient aber auch Interessierten als Übersicht über mögliche Wohnbauflächenpotentiale.
Die Aufstellung eines Baulandkatasters begründet aber kein Baurecht.
Die Veröffentlichung der Flächen kann nur stattfinden, wenn die Grundstückseigentüme*innen nicht widersprochen haben.
Es besteht somit ein Widerspruchsrecht, folglich ist die Teilnahme am Baulandkataster freiwillig.
Gemäß § 200 Absatz 3 BauGB haben Grundstückseigentümer*innen das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster zu widersprechen. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Die Grundstücke, für die ein Widerspruch vor der Veröffentlichung eingeht, werden nicht mit veröffentlicht. Bei Widersprüchen, die nach der Veröffentlichung eingehen, können die veröffentlichen Daten nur nachträglich gelöscht werden.
Das Baulandkataster enthält keine Angaben über Eigentümerinnen und Eigentümer.
Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Herrn Haase unter 04531 504-411 oder per E-Mail: frank.haase@badoldesloe.de zugänglich.
Bad Oldesloe, den 10.02.2022
Stadt Bad Oldesloe
Siegel
Der Bürgermeister
gez. Lembke