Wie wirkt die Öffentlichkeit bei der Änderung des F-Plans mit?
Der Verfahrensablauf zur Änderung des Flächennutzungsplans ist gesetzlich festgelegt und entspricht im Prinzip den Verfahrensschritten zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Flächennutzungsplanänderungen werden meistens parallel zu Aufstellungen von Bebauungsplänen durchgeführt.
Die durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs) werden die Bürgerinnen und Bürger auf der Basis eines oder mehrerer Vorentwürfe informiert und aufgerufen, sich zu der Planung zu äußern. Soweit verfügbar werden in dieser Phase auch schon die vermuteten Umweltauswirkungen der Planung sowie der geplante Untersuchungsumfang im Rahmen der Umweltprüfung offengelegt. Die gesammelten Äußerungen (Stellungnahmen) stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar und dienen der Politik und der Verwaltung zur Fortentwicklung der Planung. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind primär an den Planverfasser gerichtet und sind nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen. Die aus den Stellungnahmen gewonnenen Erkenntnisse lassen den Vorentwurf bzw. die Vorentwürfe zu einem bereits konkret entwickelten Entwurf reifen, der noch einmal öffentlich auszulegen ist.
Öffentliche Auslegung: Die Dauer der öffentlichen Auslegung beträgt einen Monat bzw. mindestens 30 Tage. Während dieser Zeit können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs). Planentwürfe werden im Foyer des Stadthauses ausgehängt und unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“; ins Internet eingestellt.
Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift im Stadthaus abgegeben werden:
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
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