Seiteninhalt

020.2 Richtlinie zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Bad Oldesloe

Präambel

Bürgerschaftliches Engagement umfasst die gemeinnützige Tätigkeit in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Gruppen, Nachbarschaftsinitiativen, Netzwerken etc. Ohne das Engagement ehrenamtlicher Helfer wären viele der derzeitigen Angebote nicht möglich. Diesen Menschen möchte die Stadt Bad Oldesloe mit der Verleihung des Ehrenamtspreises Anerkennung und Wertschätzung entgegenbringen und damit auch andere Menschen in der Stadt motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren.

§ 1 Ehrungen

In den Kategorien Kultur, Sport und Gesellschaft sollen Gruppen, Vereine, ehrenamtliche Organisationen für zukunftsweisende Projekte und Engagement zur Förderung unseres Gemeinwohls geehrt werden. Bei verschiedenen Projekten können die Preisträger auch mehrfach ausgezeichnet werden.
In der Sonderkategorie sollen Einzelpersonen geehrt werden, die sich in besonders anzuerkennender Weise für unser Gemeinwohl unentgeltlich engagieren. Preisträger der Sonderkategorie können nur einmal ausgezeichnet werden.
Voraussetzung ist grundsätzlich ein ehrenamtliches Engagement.


§ 2 Kategorien

Der Ehrenamtspreis kann in den folgenden Kategorien verliehen werden:
- Kultur
- Sport
- Gesellschaft

Weitere Kategorien sind möglich. Aufgrund mangelnder Bewerber können Kategorien entfallen.

- Sonderkategorie: Diese Kategorie ist Variabel und wird jedes Jahr vor der Ausschreibung von der Jury festgelegt, je nach Bedarf und Aktualität. So können beispielsweise Kategorien wie Jugendpreis, Blaulicht, Umwelt und Klima oder Migration und Integration festgelegt werden.

§ 3 Turnus und Preise

Die Gewinner der Kategorien werden in einem würdigen Rahmen ausgezeichnet.
Der Ehrenamtspreis wird jährlich vorbehaltlich der Haushaltslage verliehen.
Pro Kategorie wird ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verliehen.

Die Geldpreise sollen die von der Stadt Bad Oldesloe bewilligte Fördermittel nicht berühren. Dies ist gesondert sicherzustellen. Fördermittel Dritter können durch den

Geldpreis im Einzelfall gemindert werden. Die Geldpreise sind zweckgebunden für Projekte zu verwenden, die dem städtischen Gemeinwohl dienen.

§ 4 Verfahren

  1. Die Bewerbungen und Vorschläge erfolgen über ein Formular in dem die Tätigkeiten, das Engagement/Projekt detailliert dargestellt und erläutert werden. Die Bewerbung/der Vorschlag ist schriftlich zu begründen.
  2. Die Bewerbungsfristen werden jährlich im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.
  3. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Bewerbungsvorschläge und die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch eine Jury:
    Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern und Amtsinhabern zusammen:
    • Bürgerworthalter/-in der Stadt Bad Oldesloe
    • Jeweils ein Vertreter der politischen Fraktionen in Bad Oldesloe
    • Ein Vertreter der jeweils amtierenden Beiräte (Wirtschaftsbeirat, Seniorenbeirat, Kinder- und Jugendbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung).
    Die Gewinner der jeweiligen Kategorien sowie der Sonderkategorie werden durch die Jury im Meiststimmverfahren ausgewählt und im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
  4. Auf die Verleihung der Auszeichnung besteht kein Rechtsanspruch.
  5. Die Stadt Bad Oldesloe kann die Verleihung des Bad Oldesloer Ehrenamtspreises wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Er wird mit der Zustellung des Beschlusses wirksam.

§ 5 Inkrafttreten

Die Richtlinie zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt Bad Oldesloe tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Oldesloe, den 21.01.2020

Jörg Lembke
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung am 29.01.2020, Inkrafttreten am 30.01.2020