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020.5 Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung

Lesefassung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung vom 25.03.1998, in Kraft getreten am 04.04.1998 einschließlich:

  1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung vom 17.12.2019, in Kraft getreten am 09.01.2020
  2. Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung vom 25.03.2021, in Kraft getreten am 01.04.2021

Stand der Lesefassung: 4/2021

Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 529), mit Berichtigung vom 30. Mai 1997 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 350), geändert durch Gesetze vom 18. März 1997 (GVOBl. Schl.-Holst. Seite 147) und 16. Dezember 1997 (GVOBl. Schl. Holst. Seite 474), und des § 5 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung vom 12. Juni 1979 (GVOBl. Schl. Holst. Seite 378) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 23. Februar 1998 die folgende Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung erlassen:

§ 1 Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung

(1) Satzungen, Stadtverordnungen und andere öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oldesloe werden im Internet auf der Seite www.badoldesloe.de bekannt gemacht. Auf die Bekanntmachung im Internet wird unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oldesloe“ im „Stormarner Tageblatt“ und den „Lübecker Nachrichten“ sowie im „Markt Bad Oldesloe" unter Angabe des Bekanntmachungstitels und des Bekanntmachungsinhaltes in Kurzform hingewiesen. Der Hinweis in den Zeitungen ist nicht maßgeblich für die Wirksamkeit der Bekanntmachung. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist (Bereitstellungstag). Jede Person kann sich von der Stadt Oldesloe, Der Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Zudem werden in den Diensträumen der vorgenannten Behörde Textfassungen zur Mitnahme bereitgehalten.

Nach dem Baugesetzbuch erforderliche öffentliche Bekanntmachungen der Stadt werden im „Stormarner Tageblatt“ und den „Lübecker Nachrichten“ sowie im „Markt Bad Oldesloe" unter dem Titel „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Oldesloe“ bekannt gemacht. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages des zuletzt erschienenen Bekanntmachungsorgans bewirkt. Diese Bekanntmachungen werden zusätzlich im Internet auf der Seite www.badoldesloe.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Abs. 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Inkrafttreten

siehe Satzung und Änderungssatzung auf Seite 1

Bad Oldesloe, den 25. März 1998

-Siegel-

Achterberg
Bürgermeister