570.0 Haus- und Badeordnung für das Freibad Poggensee der Stadt Bad Oldesloe
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am 27.02.2016 folgende Haus- und Badeordnung für das Freibad Poggensee der Stadt Bad Oldesloe erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Allgemeines, Zweck und Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
§ 2 Öffnungszeiten
§ 3 Eintritt
§ 4 Nutzung, Nutzungseinschränkungen und -verbote
§ 5 Verhalten im Freibad
§ 6 Haftung
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines, Zweck und Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Das Freibad Poggensee ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Oldesloe. Die Betriebsführung liegt in der Verantwortung der Stadtwerke Bad Oldesloe.
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung sowie der Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibades Poggensee einschließlich der zugehörigen anliegenden Grün- und Verkehrsflächen.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Sie hängt im Eingangsbereich des Freibades aus und ist auf der Homepage der Stadtwerke Bad Oldesloe einsehbar.
- Mit dem Betreten des Freibades erkennt jeder Nutzer die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie alle weitergehenden Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
- Das Aufsichtspersonal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus, deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Warn- und Hinweisschilder sind zu beachten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Stadtwerke Bad Oldesloe ausgesprochen werden.
- Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen von der Haus- und Badeordnung zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
- Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen haben die jeweiligen Gruppenleiter die Aufsicht zu übernehmen und sind auch dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder der Gruppe die Haus- und Badeordnung beachten.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Bad Oldesloe erlaubt.
- Wünsche und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal des Freibades entgegen. Es schafft, wenn möglich, bei vorhandenen Unzuträglichkeiten sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche oder Beschwerden können bei den Stadtwerken Bad Oldesloe vorgebracht werden.
§ 2 Öffnungszeiten
- Die Badesaison beginnt am 01. Juni und endet am 15. September eines jeden Jahres.
- Während der Badesaison ist das Freibad in der Regel täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr, im September bis 19.00 Uhr, geöffnet. Die Öffnungszeiten des Freibades können innerhalb der Saison in Abhängigkeit von den jeweiligen Witterungsverhältnissen durch die Stadtwerke Bad Oldesloe geändert werden. Bei schlechtem Wetter kann das Freibad geschlossen werden.
- Die Kasse wird mit Beginn der Badezeit geöffnet und eine halbe Stunde vor Beendigung der Badezeit geschlossen.
- Aus betrieblichen Gründen und bei besonderen Veranstaltungen können die Stadtwerke Bad Oldesloe die Benutzung einzelner Einrichtungen oder des gesamten Freibades für die Allgemeinheit vorübergehend einschränken. In diesem Fall erfolgt eine Bekanntgabe durch Aushang, Presseinformation oder auf der Homepage der Stadtwerke Bad Oldesloe. Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes können daraus nicht geltend gemachtwerden.
- Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt im Freibad untersagt
§ 3 Eintritt
- Der Zutritt zum Freibad ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung für das Freibad Poggensee der Stadt Bad Oldesloe. Eine Ausfertigung der Entgeltordnung hängt im Eingangsbereich des Freibades aus und ist auf der Homepage der Stadtwerke Bad Oldesloe einsehbar.
- Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Tageseintritt am Tag der Lösung; sie verliert mit dem Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit.
- Für abhanden gekommene oder nicht benutzte Eintrittskarten wird Rückvergütung oder eine Verlängerung der Geltungsdauer nicht gewährt.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 4 Nutzung, Nutzungseinschränkungen und –verbote
- Der Besuch des Freibades steht grundsätzlich jeder Person während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen dieser Haus- und Badeordnung frei.
- Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist nicht gestattet für
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) mit sich führen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
§ 5 Verhalten im Freibad
- Voraussetzungen für einen angenehmen Aufenthalt im Freibad sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass gute Sitten gewahrt, Sicherheit, Ruhe und Sauberkeit gewährleistet und Belästigungen anderer Badegäste vermieden werden. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z. B. durch anzügliche Gesten, Äußerungenund körperliche Annäherung, untersagt.
- Die Anlagen und Einrichtungen des Freibades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- Der Aufenthalt und das Baden im Freibad ohne allgemein übliche Badebekleidung ist nicht gestattet. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht.
- Zum Umkleiden können Wechselkabinen (Einzel- oder Sammelkabinen) genutzt werden. Ein längerer Aufenthalt in den Wechselkabinen ist nicht erlaubt. Die abgelegte Kleidung muss mit hinausgenommen werden. Für die Aufbewahrung stehen verschließbare Schrankfächer zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss können alle noch verschlossenen Schrankfächer geöffnet und ggf. geräumt werden. Der Inhalt wird als Fundsachebehandelt.
- Vor dem Baden muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
- Das gegenseitige Hineinstoßen und Hineinwerfen ins Wasser und das gegenseitige Untertauchen ist untersagt.
- Die angebotenen Wasserattraktionen (Schwimmponton, Wasserrutsche) verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal genutzt werden.
- Die Benutzung der Schwimmpontons und der Wasserrutsche geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Die Nutzer haben sich darauf in ihrem Verhalten einzustellen. Vor jedem Sprung vom Ponton haben sich die Nutzer davon zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung anderer möglich ist. Bei Benutzung der Rutsche ist der Sicherheitsabstand beim Rutschen einzuhalten und der Landebereich sofort zu verlassen.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Taucherbrillen, Schwimmflossen), Schwimmhilfen sowie Ballspiele oder sonstige Sportarten im Wasser sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Störungen anderer Badegäste sind zu vermeiden. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu nutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
- Sport und Spiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
- Zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden, da sie gefährliche Verletzungen verursachen können. Zur Entsorgung von Abfall und Restwertstoffen sind die dafür aufgestellten Behälter zu nutzen.
- Verletzungen und Unfälle sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen zu melden.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten freizuhalten.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für den gewerblichen Gebrauch und für die Presse bedarf das Fotografieren oder Filmen einer vorherigen Genehmigung durch die Stadtwerke Bad Oldesloe.
- Das Grillen ist nur an den dafür errichteten Grillkaminen gestattet.
- Fahrzeuge aller Art müssen außerhalb des Freibades abgestellt werden.
- Fundsachen sind dem Aufsichtspersonal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
§ 6 Haftung
- Die Stadtwerke Bad Oldesloe haften grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadtwerke Bad Oldesloe oder dessen Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflicht der Stadtwerke Bad Oldesloe zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten der Stadtwerke Bad Oldesloe werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haften die Stadtwerke Bad Oldesloe nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in ein durch die Stadtwerke Bad Oldesloe zur Verfügung gestelltes Schrankfach begründet keinerlei Pflichten der Stadtwerke Bad Oldesloe in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Schrankfaches dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
- Der Nutzer muss Eintrittskarten und Schrankfachschlüssel oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
- Bei schuldhaftem Verlust von Eintrittskarten, Schrankfachschlüssel oder Leihsachen (vgl. § 6.5) wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Badeordnung für das städtische Freibad Poggensee in Bad Oldesloe vom 23.05.1966 in der Fassung vom 24.11.2006.
Bad Oldesloe, den 18.04.2017
(Siegel)
(Lembke)
Bürgermeister