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570.1 Entgeltordnung für das Freibad Poggensee der Stadt Bad Oldesloe

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am 27.02.2017 folgende Entgeltordnung für das Freibad Poggensee – gültig ab der Freibadesaison 2017 – beschlossen:

§ 1 Entgelte

  1. Einzelkarten für Erwachsene 2,00 €
  2. Einzelkarten für Kinder ab 7 Jahre und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,00 €

In den genannten Entgelten ist die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Steuersatz enthalten.
Der Eintritt ist frei für
a) Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
b) Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen bei Vorlage des  Schwerbehindertenausweises ab GdB 70 oder mit dem Merkzeichen „B“

§ 2 Sonstige Entgelttatbestände

Die Entgeltfestsetzung für Sonderveranstaltungen oder für sonstige Tatbestände, die in dieser Entgeltordnung im Einzelnen nicht geregelt sind, erfolgt im Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der entstehenden Kosten.
Diese Entgeltordnung tritt am 01. Juni 2017 in Kraft und ersetzt die Entgeltsordnung für das Freibad Poggensee vom 24.11.2006.

Bad Oldesloe, den 18.04.2017

(Siegel)

(Lembke)
Bürgermeister