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601.3 Richtlinie der Stadt Bad Oldesloe zur Prämierung ökologisch wertvoller Hausgärten

Neufassung der Richtlinie der Stadt Bad Oldesloe zur Prämierung ökologisch wertvoller Hausgärten vom 20.12.1988 einschl.:
1. Änderung der Richtlinie der Stadt Bad Oldesloe zur Prämierung ökologisch wertvoller Hausgärten vom 07.11.1989, in Kraft getreten am 29.11.1989.

  1. Ziel
    In der Stadt Bad Oldesloe sollen anhand von positiven Beispielen Möglichkeiten gezeigt werden, wie im Bereich von Haus und Garten für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt Lebensräume erhalten bzw. geschaffen werden können.

  2. Teilnehmerkreis
    Teilnahmeberechtigt sind alle Einzelpersonen oder Gruppen, die in Bad Oldesloe in ihrem Garten (auch Dachgarten oder Innenhof) oder am bzw. um das Haus Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen lassen oder schaffen.

  3. Anmeldung
    Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind formgebunden bis zum 31. Mai in den Jahren mit ungerader Endziffer an die Stadt Bad Oldesloe, Umweltabteilung, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu richten.

  4. Jury
    Die Jury setzt sich zusammen aus
    - drei Mitgliedern des städtischen Umweltausschusses,
    - zwei Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände und
    - einem Vertreter der Stadtverwaltung Bad Oldesloe.

  5. Öffentlichkeitsarbeit
    Diese Richtlinie ist öffentlich bekanntzumachen.
    Die städtische Umweltabteilung führt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Bad Oldesloe, der Stadtbibliothek und den örtlichen Naturschutzverbänden eine den Wettbewerb vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch.

  6. Prämierung
    Die Prämien werden im Rahmen der im laufenden Haushalt bereitgestellten Mittel ausgezahlt. Auf den Zuschuß besteht kein Rechtsanspruch. Der Prämierung geht eine Bewertung nach unterschiedlich gerichteten Kriterien voran. Für jedes Kriterium werden Punkte 0–5 vergeben.

Bad Oldesloe, den 06.12.1994

-Siegel-

Achterberg
Bürgermeister