Auflagen zur Benutzung der Sporthallen und Klassenräume zwecks Übernachtung
Häufig werden Anfragen an die Stadtverwaltung gestellt, ob Schülerinnen und Schüler in Schulgebäuden und dort in Klassenräumen übernachten dürfen (z. B. Lesenächte etc.).
Es sind folgende Punkte einzuhalten, damit diese Veranstaltungen zur Zufriedenheit aller ablaufen.
- Da sich im Normalfall nachts keine Personen in der Schule befinden, würde die im Notfall alarmierte Feuerwehr zwar die Brandbekämpfung einleiten, aber nicht mit einer Personensuche beginnen. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Feuerwehr über die nächtliche Nutzung unterrichtet wird.
Informieren Sie uns daher rechtzeitig schriftlich (auf dem Raumnutzungsantrag) über die Veranstaltung mit Angabe, in welchem Geschoss und Raum die Veranstaltung stattfindet.
Diese Angaben werden von uns an die Feuerwehr weitergeleitet. - Es dürfen ausschließlich Räume genutzt werden, die über mindestens zwei voneinander unabhängige Flucht und Rettungswege erreichbar sind (gemäß § 15 „Brandschutz“ der Landesbauordnung).
- Die Ausgangstür in den „Schlafräumen“ darf nicht zugestellt, der Weg dorthin muss frei bleiben.
- Die Flure vor den „Schlafräumen“ (= Fluchtwege) sind unbedingt frei zu halten! Es dürfen dort
- keine Tische, Stühle etc. aufgestellt/zwischengelagert werden
- keine Garderoben, Taschen usw. aufbewahrt werden - Es darf im Gebäude und auf dem Schulgelände weder geraucht noch offenes Feuer gemacht werden. Alkohol ist ebenfalls untersagt.
- Kinder und Jugendlichen dürfen nur im Beisein von erwachsenen Betreuungspersonen in den Schulen übernachten.
- Bedenken Sie: eine gewohnte Umgebung kann für manchen im Dunkeln anders als gewohnt erscheinen. Die Betreuungspersonen sollten die Kinder/Jugendlichen deshalb mit der Umgebung vertraut machen und Anweisungen für den Notfall geben.