Baumschutz bei Baumaßnahmen
Bäume sind grundsätzlich erhaltenswürdig und stellen sowohl einen ökologischen, gestalterischen als auch finanziellen Wert dar. Dieser beläuft sich je nach Alter, Art und Zustand des Baumes auf 5.000 bis 100.000 €.
Vor Beginn einer Baumaßnahme ist es planbar, ob und in welcher Form ein Baum wirkungsvoll zu schützen ist.
Gibt es keine Möglichkeit, einen Baum zu erhalten, sollte man ihn vor Baubeginn fällen! (Informationen zu Baumfällgenehmigungen)
Grundlagen zum Verständnis:
- Ein Baum ist ein Lebewesen.
- Er atmet, nimmt Nahrung zu sich, reagiert auf Verletzungen.
- Ein Baum ist kein Mensch.
- Er atmet und isst nicht mit dem Mund, sondern mit den Wurzeln und seinem Blattwerk. Seine Wurzeln sind zugleich seine Füße, die ihm Halt geben. Er heilt seine Wunden nicht von außen, sondern von innen.
- Ein Baum stirbt, wenn seine Atmung eingeschränkt, seine Nahrung reduziert, sein Halt genommen wird oder seine Verletzungen so groß sind , dass eine Krankheit ihn schwächt und er seine Verletzungen nicht ausheilen kann.
- Ein Baum stirbt nicht von heute auf morgen. Die Auswirkungen von Verletzungen werden sehr oft erst nach Jahren sichtbar.
- Für die Erhaltung des Baumes notwendige Wurzeln erstrecken sich so weit wie seine Krone ausgebildet ist, zuzüglich 1,50 m, bei Säulenform zuzüglich 5 m.
Folgende technische Vorschriften sind zur Gewährleistung des Gehölzschutzes anzuwenden:
- DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- RAS-LP 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen sind kurzgefasst folgende Regeln zu beachten:
- Schützen Sie die Gehölze bei einer befristeten Grundwasserabsenkung durch eine zusätzliche Bewässerung.
- Vermeiden sie Verdichtungen im Wurzelraum
a. Kein Lagern von Baumaterialien in der Umgebung von Gehölzen,
b. Kein Befahren des Wurzelraumes mit Fahrzeugen,
c. Kein Aufstellen von Baucontainern o.ä. im Wurzelbereich - Verhindern Sie vorübergehende oder dauernde Bodenauf und- abträge im Wurzelbereich von Gehölzen z. B.: bei Bodenregulierungen.
- Verhindern Sie mechanische Schäden an Gehölzen, wie Beschädigung der Rinde, des Holzes, der Wurzeln und der Krone durch Fahrzeuge, Baumaschinen und andere Bauvorgänge.
- Vermeiden sie Abgrabungen im Wurzelbereich, indem Sie Gräben, Mulden und Baugruben außerhalb des definierten Wurzelbereichs von Gehölzen herstellen.
- Schützen Sie den Wurzelraum, Stamm und Krone der Gehölze vor Beginn der Bautätigkeit durch einen Bauzaun oder andere geeignete Sperrmaßnahmen vor Verdichtung, Auf- und Abträgen, Abgrabungen und mechanischen Schäden.