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Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt eigenverantwortlich im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt wird.

In Bad Oldesloe gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A – 574 %
  • Grundsteuer B – 519  %