Neuerwerb
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer (d. h. sie wird immer für ein ganzes Jahr festgesetzt), sie wird demjenigen zugerechnet, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundstückes/Eigentumswohnung ist.
Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen innerhalb eines Jahres werden vom Grundsteuerrecht nicht berücksichtigt.
Die Stadt kann eine Eigentumsveränderung erst dann vornehmen, wenn vom Finanzamt ein Einheitswertbescheid für den neuen Eigentümer vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der zum jetzigen Zeitpunkt eingetragene Eigentümer weiterhin Zahlungspflichtiger.