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Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!

Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.

Bauleitplanung und aktuelle Beteiligungsverfahren

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung und der Stadtgestaltung. Geregelt durch den ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:

  1. die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (F-Plan) und
  2. die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig.

Die Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Beteiligungen werden amtlich bekannt gemacht.

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 8. Juni 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung werden im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2026 veröffentlicht.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Grünordnungsplan sowie Gutachten zu den Themen Lärm, Geruch, Schornsteinhöhen, Sicherheit, Umwelt, Artenschutz und Wasser. Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Mittwoch in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 13. Juni 2026

Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -

(Siegel)

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

Informationen zum Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 8. Juni 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung sowie allen Gutachten, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung werden im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2026 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Mittwoch in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 13. Juni 2026

Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -

(Siegel)

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

Informationen zum Bebauungsplan 130

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Stadtentwicklung

Bauen und Umwelt – Fachbereich IV

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Kreis Stormarn – Stabsstelle 83 – Datenschutz

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  1. Zwecke der Verarbeitung
    Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
    Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
    Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
  2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
  • ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein

Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen.