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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Akkuladestationen für E-Fahrräder, Pedelecs und E-Roller

In den Schließfachanlagen am Kultur- und Bildungszentrum, der Stadtbibliothek und dem Freibad Poggensee befinden sich Akkuladestationen für Akkus von E-Fahrrädern, Pedelecs und E-Rollern.

Neben der Brücke in Richtung Parkplatz Exer am Kultur- und Bildungszentrum, im Eingangsbereich (Königsstraße) der Stadtbibliothek und im Umkleidebereich des Freibads am Poggensee wurden drei Schließfachanlagen installiert, in denen Akkus eines E-Fahrrads oder E-Rollers mit einem eigenen Ladegerät kostenfrei für maximal acht Stunden geladen und eingeschlossen werden können.

Das Serviceangebot an diesen Stationen beinhaltet jeweils vier Schließfächer mit eingebauten Steckdosen zum Anschluss eines Ladegeräts. Die Schließfächer sind rund um die Uhr benutzbar und verfügen über einen 230-Volt-Anschluss für Euro-/Schukostecker. Im Inneren der Schränke befinden sich die Regeln zur Benutzung.

Der Strom zum Laden wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

An diesen Standorten ist es möglich, anzukommen, das Fahrrad oder Roller abzustellen und den Akku während des Aufenthalts im Freibad, der Innenstadt oder der Bibliothek zu laden.

Wichtiger Hinweis zum Schutz des Eigentums:

Die Schließfächer öffnen sich an allen Standorten automatisch 8 Stunden nach ihrem Verschluss! Mit der Benutzung der Anlagen wird ein Nutzungsvertrag mit der Stadt Bad Oldesloe eingegangen und die Benutzungsordnung der Schließanlagen anerkannt.

Benutzungsordnung

  1. Diese Schließfächer samt Lademöglichkeit sind ein Service-Angebot der Stadt Bad Oldesloe zum Laden von Fahrrädern, insbesondere Elektrofahrrädern und E-Rollern. Es besteht kein Anspruch auf ein Schließfach.
  2. Die Schließfächer können rund um die Uhr genutzt werden. Die maximale NUTZDAUER beträgt 8 Stunden; verschlossene Fächer öffnen sich nach Ablauf automatisch.
  3. Der STROMANSCHLUSS hat eine Spannung von 230 V, es können Schuko- und Eurostecker verwendet werden. Zum Laden wird ein eigenes Ladegerät benötigt. Der Strom ist kostenfrei.
  4. Bitte behandeln Sie unsere Schließfächer sowie deren technische Ausstattung sorgfältig. Achten Sie darauf, die Fächer vor Beschädigungen und Verschmutzung zu bewahren. Prüfen Sie vor der Inbetriebnahme das Schließfach auf ordnungsgemäßen Zustand. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus den Fächern entnommen werden.
  5. Jegliche Lagerung oder Entsorgung von Gegenständen und Abfällen in den Schließfächern ist verboten.
  6. Die Stadt Bad Oldesloe ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Besitzerin bzw. der Besitzer der Schließfach-PIN zur Entnahme der Sache berechtigt ist.
  7. Wenn Sie Ihren PIN vergessen oder Ihr Ladegerät zurückgelassen haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtinfo (Telefon 04531 504-195); ebenso bei einer Störung. Nach der automatischen Öffnung ungeräumte Fächer werden durch die Stadt Bad Oldesloe geleert (auch in Abwesenheit der Nutzenden). Gleiches gilt bei Verdacht auf Missbrauch von Schließfächern oder in Notfällen. Zurückgebliebene Gegenstände werden in der Stadtinfo für 30 Tage verwahrt und nur gegen Nachweis des Besitzrechtes ausgehändigt. Nach Ablauf der 30 Tage werden Fundsachen entsorgt – eine Übergabe an das Fundbüro der Stadt Bad Oldesloe findet nicht statt.
  8. Nehmen Sie keine eigenmächtige Eingriffe am Schließmechanismus vor z.B. bei einer Störung oder wenn Sie Ihren PIN vergessen sollten. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind von den Verursachenden zu erstatten.
  9. Die Stadt Bad Oldesloe haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Bad Oldesloe, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Im Übrigen ist die Haftung der Stadt Bad Oldesloe ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  10. Durch die Nutzung kommt ein Nutzungsvertrag (kein Verwahrungsvertrag) zwischen den Nutzenden und der Stadt Bad Oldesloe nach den Bedingungen dieser Benutzungsordnung zustande. Mit der Benutzung eines Schließfaches erkennen die Benutzenden diese Benutzungsordnung verbindlich an.

Informationen zur Nutzung der Anlage

Nach dem erfolgreichen Einstellvorgang darf die Anlage maximal zwei Tage (48 Stunden) in Folge genutzt werden. Danach öffnet die Tür automatisch.

Türreservierung/Erstes Öffnen der Tür zum Einstellen
  1. Eingabe Taste #
  2. Sie bekommen nun eine Tür zugewiesen, z. B. die Nummer 002 (3-stellig – bitte merken!)
  3. 4-stelligen PIN-Code Ihrer Wahl zweifach eingeben, z. B. 5678 (4-stellig – bitte merken!)
  4. Nach der zweiten gleichlautenden PIN-Eingabe öffnet die Tür
Zweites Öffnen der Tür zur Entnahme

Ohne Vorwahl einer Taste direkt die Nummer und PIN eingeben, z. B.:

  • Nummer: 002
  • PIN: 5678

Nach dem zweiten Öffnen der Tür ist der PIN-Code wieder ungültig. Bezüglich der Haftung informieren Sie sich bitte beim Betreiber.

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