Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Bauleitplanung und aktuelle Beteiligungsverfahren
Die Bauleitplanung ist das wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und der Stadtgestaltung. Geregelt durch den ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:
- die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (F-Plan) und
- die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).
Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig.
Die Bauleitplanverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Beteiligungen werden amtlich bekannt gemacht.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 2.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „Olivet-Allee 2–6 (gerade Nummer), Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern) sowie Schützenstraße 2–6 (gerade Nummern.)“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Gutachten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB vom 20.1.2025 bis zum 21.2.2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Richter (Telefon 04531 504-439).
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4 a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich von montags bis mittwochs zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr die Unterlagen einzusehen.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein sowie über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Fachbeitrag Artenschutz | Bartels Umweltplanung, Hamburg, 13.6.2024 | Bestand und Betroffenheit der Arten, Relevanzprüfung, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen |
Biotoptypen | Bartels Umweltplanung, Hamburg, 13.6.2024 | Erfassung des Bestandes an Biotoptypen |
Schalltechnische Untersuchung | Masuch+Olbrisch Immissionsschutz, Oststeinbek, 27.3.2024 | Verkehrslärmeinwirkungen auf den geplanten Geltungsbereich, zu erwartende Verkehrslärmänderung durch B-Plan induzierte Verkehre, Geräusche, die durch die Nutzung der Schule hervorgerufen werden, Beurteilung der Änderung der Gebietsausweisung (von Mischgebieten zu Urbanen Gebieten) |
Wasserhaushaltsbilanz, Fachbeitrag nach A-RW 1 | Masuch+Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, Oststeinbek |
Prüfung der Auswirkungen der vorhandenen und geplanten Bebauung auf den natürlichen Wasserhaushalt nach A-RW 1 des B-Plan-Gebietes |
Orientierende Untersuchung, Olivet-Allee 4–6 | Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH, Lübeck, 14.6.2022 | Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials in Bezug auf Boden und Wasser |
Geotechnischer Untersuchungsbericht | Dr. Lehners + Wittorf, Lübeck, 15.10.2024 | Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und Beurteilung ihrer Wasserdurchlässigkeit |
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 (1) BauGB |
Kreis Stormarn | Ergänzung einer speziellen Artenschutzprüfung, Nachreichung eines wasserrechtlichen Nachweises gemäß A-RW 1, nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung, Kennzeichnung und Sanierung von Altlasten |
Stadtwerke Bad Oldesloe | Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Niederschlagswasserkanalisation |
Der aktuelle Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 13.1.2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister Siegel
gez. Lembke
Originalfassung
Unterlagen
- 1.0_B23n-2.Ä_Planzeichnung 5.7 MB
- 2.0_B23n-2.Ä_Begründung 2 MB
- 2.1_B23n-2.Ä_Analyseplan 3.7 MB
- 2.2_B23n-2.Ä_Entwicklungspotentiale Analyseplan 3.7 MB
- 2.3_B23n-2.Ä_Biotoptypenkartierung 732 kB
- 2.4_B23n-2.Ä_Fachbeitrag Artenschutz 1.9 MB
- 2.5_B23n-2.Ä_Schalltechnische Untersuchung 8.7 MB
- 2.6_B23n-2.Ä_Wasserhaushaltsbilanz - ARW-1 Nachweis 4.4 MB
- 2.7_B23n-2.Ä_Oritentierende Untersuchung Olivet-Allee 4-6 3.1 MB
- 2.8_B23n-2.Ä_Geotechnischer Untersuchungsbericht 3 MB
- 2.9_B23n-2.Ä_18. Änd des FNP 824 kB
- 3.0_B23n-2.Ä_Abwägungstabellen 313 kB
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Frau Richter
Bauen und Umwelt - Fachbereich IV
Sachbereich Stadtentwicklung
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-439
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
Firma/Unternehmen: Architektur + Stadtplanung
Ansprechpartner: Golo Jahns, Karsten Schwormstede
Anschrift: Graumannsweg 69, 22087 Hamburg
E-Mail Adresse: hamburg@archi-stadt.de
Telefonnummer: 040 441419
Internet- Adresse: https://www.archi-stadt.de/
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
b) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
c) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen: www.datenschutzzentrum.de.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 5. November 2024 gebilligte und zur frühzeitigen Veröffentlichung im Internet bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „Kampstraße 27–35 c (ungerade Nummern)“ bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Gutachten sind gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 3. Februar 2025 bis zum 7. März 2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Richter (Telefon 04531 504-439).
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich dienstags und mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr die Unterlagen einzusehen.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.
Die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Im weiteren Verfahren ist eine Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 23. Januar 2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke
Originalfassung
Unterlagen
- B-Plan 115_Anlage Bodengutachten 9.7 MB
- B-Plan 115_Anlage Verkehrsgutachten 3.9 MB
- B-Plan 115_Anlage Vorhaben- und Erschliessungsplan 5.7 MB
- B-Plan 115_Begruendung 1.8 MB
- B-Plan 115_Planzeichnung 1.1 MB
- B-Plan 115_Textliche Festsetzungen 467 kB
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Frau Richter
Bauen und Umwelt - Fachbereich IV
Sachbereich Stadtentwicklung
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-439
- Fax: 04531 504-900
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z.B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
- ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
- ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
Firma/Unternehmen: PROKOM Stadtplaner und Ingenieure GmbH
Ansprechpartner: Jörn Clasen
Anschrift: Elisabeth-Haseloff-Straße 1, 23564 Lübeck
E-Mail Adresse: luebeck@prokom-planung.de
Telefonnummer: 0451 6102026
Internet- Adresse: https://prokom-planung.de/
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
b) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
c) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: E-Mail schreiben
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen: www.datenschutzzentrum.de.
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Bauen und Umwelt – Fachbereich IV
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-430
- Fax: 04531 504-900
- Raum: 9.01 bis 9.06 (Ebene 9)
- Internet: Webseite
- E-Mail: stadtentwicklung@badoldesloe.de
3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 160-1583
- Fax: 04531 84734
- Internet: Webseite
- E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-stormarn.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, ggf. den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse, Ortsbeirat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- ggf. die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/des Wirtschafts- und Planungsausschusses im Rahmen der Bauleitplanung,
- ggf. die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- ggf. das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
- ggf. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.
6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z. B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
8. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel
- Telefon: 0431 988-1200
- Fax: 0431 988-1223
- Internet: Webseite
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen.