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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Landtagswahl am 8. Mai 2022

Die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag fand am 8. Mai 2022 statt.

Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Demokratie/Wahlen/Wahlen/Landtagswahl/landtagswahlen_node.html

Wahlergebnisse

Hier präsentieren wir Ihnen die Wahlergebnisse aus dem Stadtgebiet:

https://votemanager.kdo.de/20220508/01062004/praesentation/index.html

Wahlbezirke

Hier finden Sie die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen.

Stand: 21. Februar 2022

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 3: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 4: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Poggensee, Poggensee 2 a (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 5: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 6: Stadtwerke, Lübecker Straße 56 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 7: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 8: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (nicht barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 9: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anne-Frank-Straße
Anna-Vagt-Weg
Besttorritzen
Claudiusstraße
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 10: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau
Bergkoppel

Wahlbezirk 11: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 12: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 13: Theodor-Mommsen-Schule, Hamburger Straße 42 (nicht barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 14: Kindertagesstätte Stoppelhopser, Rümpeler Weg 19 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 15: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 16: Ida-Ehre-Schule, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Hohenkamp
Blumendorf
Fritz-Reuter-Straße
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 17: Grundschule West, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Bekanntmachungen

  1. Am 8. Mai 2022 findet die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
    Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
  2. Die Stadt Bad Oldesloe ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlbezirke der Stadt Bad Oldesloe gehören zum Wahlkreis 28 Stormarn-Nord.
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 01.04.2022 bis 17.04.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die*der Wahlberechtigte zu wählen hat.
    Die Briefwahl wird direkt in den 17 allgemeinen Wahlbezirken ausgezählt.
  3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
    Die Wähler*innen werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden.
    Jede*r Wähler*in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
    Die*der Wähler*in gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie*er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche*r Bewerber*in sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise, dass sie*er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
    Der Stimmzettel muss von der*dem Wähler*in in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
  4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler*innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden , dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden.
    Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede*r Briefwähler*in mit den Briefwahlunterlagen erhält.
  6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes).

Bad Oldesloe, 30.04.2022

Stadt Bad Oldesloe
Die Gemeindewahlbehörde

Originalfassung

1.

Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 18. bis 22.04.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe,
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Die Stadtverwaltung bietet bis auf Weiteres aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Coronavirus: SARS-CoV-2) keine allgemeinen Öffnungszeiten an.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 04531 504-320.
Montag: 8–16 Uhr Dienstag: 8–12 Uhr Mittwoch: 7–12 Uhr Donnerstag: 10.30–18 Uhr Freitag: 8–12 Uhr

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 22.04.2022 bis 12 Uhr bei der Stadt Bad Oldesloe, Die Gemeindewahlbehörde, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden; die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.

3.

Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 17.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie*er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1. eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
5.2. eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses der Gemeindewahlbehörde bekannt geworden ist.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 06.05.2022, 12 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonst dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

6.

Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefwahl muss die*der Wähler*in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlbehörde absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht.

Bad Oldesloe, 13.04.2022

Stadt Bad Oldesloe
Die Gemeindewahlbehörde

Originalfassung

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