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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Bürgerentscheid am 28. Juni 2015:
Umbenennung der Hindenburgstraße in ihren ursprünglichen Namen Lange Straße

Abstimmungsergebnisse

Abstimmungsergebnisse

Informationen:

Nach § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über Selbstverwaltungsangelegenheiten selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Bezüglich der Umbenennung der Hindenburgstraße haben Die GRÜNEN im Hauptausschuss am 18. Februar 2015 einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids zur Umbenennung der Hindenburgstraße in den historischen Namen Lange Straße gestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Durchführung eines Bürgerentscheids am 23. Februar 2015 beschlossen.

Bekanntmachungen/Informationen des Gemeindewahlleiters:

Allgemeines:

Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, selbst entscheiden.
Ein Bürgerentscheid kann von den Bürgerinnen und Bürger über ein Bürgerbegehren verlangt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung kann auch selbst mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder entscheiden, zu einer bestimmten Angelegenheit einen Bürgerentscheid durchzuführen, wie in diesem Fall geschehen.