Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Oldesloe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die Website der Stadt Bad Oldesloe (www.badoldesloe.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind nicht vollumfänglich barrierefrei
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
- Untertitel und Audiodeskription für Videos fehlen
- Die Kontrastverhältnisse sind nicht immer ausreichend
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. August 2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einen BITV-Test vom 1. August 2018 sowie einer Bewertung durch die Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juli 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. August 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Über unser Formular „Fehler melden“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren online zu übermitteln.
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie sich direkt an die Internetredaktion wenden.
Internetredaktion
Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
- Telefon: 04531 504-503
- Raum: 3.04
- Internet: Webseite
- E-Mail: dagmar.wendland@badoldesloe.de
Beschwerdeverfahren
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle/ finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik
Karolinenweg 1
Postadresse: Postfach 7121, 24171 Kiel
24105 Kiel
- Telefon: 0431 9881612
- Internet: Webseite
- E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Hinweise
Die Website hat am 1. August 2018 den BITV-Test mit 93 von 100 Punkten bestanden und ist somit gut zugänglich. Das Testergebnis können Sie auf der Website vom BITV einsehen.