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Wirtschaftsstandort

Eine Kreisstadt im wirtschaftsstarken Kreis Stormarn, zentraler Lage zwischen der Metropole Hamburg und der Hansestadt Lübeck, rund 25.000 Einwohner, eine Fläche von 52,50 km², Nähe zu Ostseeregion, Mitglied der Metropolregion in der über 4 Millionen Menschen leben, direkte Verkehrsanbindungen, Unternehmen mit hervorragendem internationalen Ruf, ausgezeichnetes Wirtschaftsklima, das sind die Basisdaten, die die Stadt Bad Oldesloe als Standort charakterisieren.

Wirtschaftsbeirat

Um die Wirtschaftsinteressen in Zukunft besser in die politischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen und den Wirtschaftsstandort zu stärken, richtet die Stadt Bad Oldesloe erstmalig einen Wirtschaftsbeirat ein.

Der Wirtschaftsbeirat besteht aus mindestens sieben und höchstens elf Mitgliedern. Er hat die Aufgabe, die Stadtverordnetenversammlung, die städtischen Ausschüsse und die Verwaltung in allen örtlichen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung und des Standortmarketings zu beraten. Der Wirtschaftsbeirat kann zu allen wirtschaftsrelevanten Themen Stellung nehmen und muss bei Wirtschaftsfragen von der Stadtverordnetenversammlung gehört werden. Er ist initiativberechtigt und kann auch proaktiv wichtige Wirtschaftsthemen an die politischen Gremien herantragen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. November 2022 folgende Mitglieder in den Wirtschaftsbeirat der Stadt Bad Oldesloe gewählt:

Mitglieder:

  • Thomas Benthien (Vorsitzender)
  • Frederik Gronwald (1. stellvertretender Vorsitzender)
  • Frank Schmüser (2. stellvertretender Vorsitzender)
  • Christian Heßdörfer
  • Inken Böttger
  • Karsten Brandstetter
  • Sabine Opara
  • Rüdiger Hintze
  • Werner Blohm
Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Bildung eines Wirtschaftsbeirates.

2022

2021

2020

Die Stadt Bad Oldesloe erlässt aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.5.2019 die nachstehende Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Wirtschaftsbeirat.

§ 1 Wirtschaftsbeirat

Die Stadt Bad Oldesloe bildet einen Wirtschaftsbeirat.

§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben

  1. Der Wirtschaftsbeirat hat die Aufgabe, die Stadtverordnetenversammlung, die städtischen Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Bad Oldesloe in allen örtlichen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung, der Wirtschaftsförderung und des Standortmarketings zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.
  2. Zweck des Wirtschaftsbeirates ist es, die örtliche Wirtschaft, dazu gehören auch Dienstleister, Gesundheitswesen, Gastronomie, Tourismus, sowie Gewerbe und Industrie und Einzelhandel zu entwickeln und zu fördern. Hierzu sollen Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen den jeweils zuständigen Entscheidungsorganen vorgelegt werden.
  3. Er dient als Bindeglied zwischen den städtischen Gremien und ortsansässigen Unternehmen und fördert die Zusammenarbeit der Stadt mit den Institutionen und Organisationen dieser Bereiche.
  4. Der Wirtschaftsbeirat erstellt unter der Federführung der oder des Vorsitzenden jährlich einen Tätigkeitsbericht.
  5. Die rechtliche Stellung des Wirtschaftsbeirates ergibt sich aus § 47 e GO.

§ 3 Rechte und Pflichten

  1. Der Wirtschaftsbeirat kann in allen Fragen, die die wirtschaftliche Entwicklung, der Wirtschaftsförderung oder das Standortmarketing betreffen, Stellungnahmen abgeben sowie Anregungen und Empfehlungen aussprechen.
  2. Der Wirtschaftsbeirat wird über die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse durch die Übersendung der entsprechenden Sitzungsunterlagen an die Vorsitzende/den Vorsitzenden unterrichtet.
  3. Der/Die Vorsitzende des Beirates oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied kann nach Beschlussfassung des Beirates an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse in Angelegenheiten nach § 2 dieser Satzung teilnehmen, das Wort verlangen und Anträge stellen.
  4. Die Fachbereiche der Stadt unterrichten den Wirtschaftsbeirat möglichst frühzeitig über alle unmittelbar in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten, soweit keine Datenschutz- oder Verschwiegenheitsgründe entgegenstehen.
  5. Auf Ersuchen der Stadtverordnetenversammlung, eines städtischen Ausschusses oder des Bürgermeisters soll der Wirtschaftsbeirat zu einer bestimmten Angelegenheit der örtlichen Wirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder des Standortmarketings eine Stellungnahme abgeben.
  6. Die Protokolle der Beiratssitzungen sind dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden unverzüglich vorzulegen. Die Protokolle werden im Internet veröffentlicht und dem Wirtschafts- und Planungsausschuss zur Verfügung gestellt.

§ 4 Zusammensetzung

  1. Der Wirtschaftsbeirat besteht aus höchstens 11 Mitgliedern. Er wird gebildet, wenn mindestens 7 Mitglieder gewählt wurden.
  2. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates sind ehrenamtlich tätig. Sie unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 21 GO.
  3. Die Mitglieder sollen möglichst nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt werden.
  4. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, bürgerliche Mitglieder der städtischen Ausschüsse und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

§ 5 Wahl und Wählbarkeit

  1. Spätestens drei Monate vor der Wahl ist durch amtliche Bekanntmachung auf die Neubildung des Wirtschaftsbeirates hinzuweisen.
  2. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Verwaltung.
  3. Die Wahl der Mitglieder des Wirtschaftsbeirates erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Es sollen mehr Wahlvorschläge vorgelegt werden, als Wahlstellen zu vergeben sind.
  4. Die Wahlzeit des Wirtschaftsbeirates beträgt drei Jahre. Die Mitglieder bleiben bis zur Konstituierung des neuen Wirtschaftsbeirates im Amt.
  5. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht in den Wirtschaftsbeirat gewählt worden sind, vertreten die Mitglieder im Verhinderungsfall in der Reihenfolge ihrer Stimmzahlen.
  6. Scheidet ein Mitglied aus dem Wirtschaftsbeirat aus, rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der nächsthöchsten Stimmzahl nach. Sofern keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung stehen, findet eine Neuwahl statt.

§ 6 Konstituierende Sitzung

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister lädt innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Wahlzeit die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates zur konstituierenden Sitzung ein und führt die Wahl der oder des Vorsitzenden durch.

§ 7 Vorsitz

  1. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates wählen in ihrer ersten Sitzung eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/Stellvertreter aus ihrer Mitte.
  2. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende und die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.

§ 8 Geschäftsordnung

  1. Der Wirtschaftsbeirat gibt sich zur Erledigung seiner inneren Angelegenheiten und seiner Arbeitsweise eine Geschäftsordnung.
  2. Die Sitzungen des Wirtschaftsbeirates sind öffentlich, soweit nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit fordern.
  3. Soweit die Geschäftsordnung keine Regelungen enthält, sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe sinngemäß anzuwenden.

§ 9 Entschädigung und Versicherungsschutz

  1. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung nach der Entschädigungssatzung der Stadt Bad Oldesloe.
  2. Für die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates besteht beim Gemeindeunfallversicherungsverband Schleswig-Holstein gesetzlicher Unfallschutz.

§ 10 Geltung anderer Vorschriften

Soweit vorstehend nicht anderes bestimmt ist, sind die für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Verfahrensvorschriften entsprechend anzuwenden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Oldesloe, 21.06.2019
Jörg Lembke
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung am 26.06.2019, Inkrafttreten am 27.06.2019

Wirtschaftsbeirat der Stadt Bad Oldesloe ruft Oldesloer*innen und Unternehmer*innen zur aktiven Teilnahme an Bad Oldesloe 2.0-Konzeptualisierung auf

Alles neu macht der Frühling. Getreu diesem Motto wurde vor kurzem in Bad Oldesloe mit dem Städtebau-, Einzelhandels- sowie dem Verkehrskonzept ein weitreichender Veränderungsprozess eingeleitet. „Bad Oldesloe 2.0“ soll die Innenstadt nicht nur zukunftsfähig, sondern auch zu einem urbanen Zentrum für generationenübergreifende Zielgruppen machen.

Die Innenstadt von Bad Oldesloe hat dabei heute schon viel zu bieten, worum uns andere Städte beneiden. Neben neuen Geschäften mit innovativen Konzepten zeichnet sich die Innenstadt durch etablierte und namhafte Händler und Dienstleister sowie ein vielfältiges gastronomisches Angebot mit treuer Stammkundschaft aus. Die solide Vermietungssituation spiegelt sich auch in einer geringen Leerstandsquote wider. Gleichwohl können wir uns Trends wie der Digitalisierung des Handels nicht entziehen und müssen uns daher die Frage stellen: Wie sieht die Innenstadt der Zukunft aus, welchen Bedarf der Bürger muss sie befriedigen, um weiterhin attraktiv zu bleiben?

Vor diesem Hintergrund hat ein erster Begehungstermin mit den Experten der beauftragten Planungsbüros sowie Vertretern von Stadtverwaltung, Politik und Beiräten um die Traveinsel bis zum Bahnhof bereits stattgefunden; so konnte man die Perspektive eines „Besuchers“ einnehmen und den Blick für das außerordentliche Potential der Innenstadt, gleichzeitig aber auch dringend zu optimierende Bereiche schärfen.

Dabei zeigt sich, dass die Herausforderungen eher in der übergeordneten Struktur, dem Branchenmix, der Außendarstellung und Vermarktung des vorhandenen Angebots sowie dem Städtebau selbst liegen. Die städtebauliche Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte hat zu einem Status Quo geführt, der zeitgemäße und systematische Veränderungen sowie Neugestaltungen, die insbesondere die Aufenthaltsqualität, den Wohlfühlfaktor und die Verweildauer unterstützen, erschwert.

Für den Wirtschaftsbeirat ist es essentiell, die Entwicklung der Konzepte von Bestandsaufnahme bis zur Umsetzungsplanung bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen, um im Interesse aller ortsansässigen Unternehmen und Unternehmer*innen in den kommenden Jahren die Anziehungskraft insbesondere durch eine Steigerung der Aufenthaltsqualität zu vergrößern und Bad Oldesloe noch attraktiver zu machen. Hier sollen sich die Menschen gerne aufhalten, einkaufen, interessante und einladende gastronomische Konzepte in natürlicher Umgebung finden, arbeiten und wohnen.
Der Erfolg der Anstrengungen wird am Ende nicht nur von der planerischen Kreativität der beauftragten Planungsbüros sondern insbesondere von der politischen Willenskraft sowie der Bereitschaft zur Durch- und Umsetzung der hiesigen Unternehmer*innen abhängen. Daher ermutigen wir die Vertreter*innen der Oldesloer Wirtschaft sowie alle Bürger*innen sich aktiv unter https://www.badoldesloe.de/gestalten in den fortlaufenden Prozess einzubringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die zukünftige Innenstadt sowohl aus wirtschaftlicher Sicht zukunftsfähig als auch ein zentraler, akzeptierter und stark frequentierter Ort der Begegnung für alle Bürger*innen und Unternehmer*innen von Bad Oldesloe ist. Der Wirtschaftsbeirat lädt alle Oldesloer*innen und Unternehmer*innen ein, bei einem Spaziergang die Traveinsel mal wieder bewusster anzuschauen, die wirklich schönen Dinge unserer Stadt neu zu entdecken und sich mit Wünschen und Anregungen in den Gestaltungsprozess einzubringen, um so die Weichen zu stellen die Innenstadt zukunftsfähig zu machen!

Über den Wirtschaftsbeirat der Stadt Bad Oldesloe

Der Wirtschaftsbeirat hat die Aufgabe, die Stadtverordnetenversammlung, die städtischen Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Bad Oldesloe in allen örtlichen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Entwicklung, der Wirtschaftsförderung und des Standortmarketings zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Zweck des Wirtschaftsbeirates ist es, die örtliche Wirtschaft, dazu gehören auch Dienstleister, Gesundheitswesen, Gastronomie, Tourismus, sowie Gewerbe und Industrie und Einzelhandel zu entwickeln und zu fördern. Er dient als Bindeglied zwischen den städtischen Gremien und ortsansässigen Unternehmen und fördert die Zusammenarbeit der Stadt mit den Institutionen und Organisationen dieser Bereiche. Weitere Informationen zum Wirtschaftsbeirat sind abrufbar unter: www.badoldesloe.de/wirtschaftsbeirat

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Philip Marz, Mitglied des Wirtschaftsbeirats
E-Mail: kontakt@wirtschaftsbeirat-oldesloe.de
Web: www.badoldesloe.de/wirtschaftsbeirat

Schwerpunktthemen für das Jahr 2021:

  • Wirtschaftsmanagement-, Ladenflächenmanagement- und Stadtmarketing-Stellen in der Verwaltung
    Die zuständige Arbeitsgruppe bilden Thomas Benthien und Frank Schmüser.

  • Innenstadtentwicklung/Einzelhandelskonzept
    Die zuständige Arbeitsgruppe bilden Holger Mahlke, Philip Marz, Sigrun Stolle und N. N.

  • Gewerbegebiete/WAS Abstimmung
    Die zuständige Arbeitsgruppe bilden Frederik Gronwald und Karsten Brandstetter.

  • Tourismus und Camping
    Die zuständige Arbeitsgruppe bilden Thomas Benthien und N. N.


Ihre Ansprechpartnerinnen

Fragen zum Wirtschaftsbeirat:

Gada von Bohr

Wirtschaftsförderung und Ladenflächenmanagement

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

Fragen zur Website:

Dagmar Wendland

Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung
Internetredaktion

Markt 5
23843 Bad Oldesloe