Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Bürgermeisterwahl am 8. Mai 2022
Die Bürgerinnen und Bürger haben am 8. Mai 2022 erneut Herrn Jörg Lembke zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe gewählt. Seine zweite Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2022.
Wahlergebnisse
Hier präsentieren wir Ihnen die Wahlergebnisse aus dem Stadtgebiet:
https://votemanager.kdo.de/20220508/01062004/praesentation/index.html
Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl am 8. Mai 2022
Die zwei zugelassenen Bewerber, Herr Jörg Lembke und Herr Tom Winter, stellten sich am 19. April 2022 in der Oldesloer Stormarnhalle der Öffentlichkeit vor.
Wahlbezirke
Wahlbezirkseinteilung
Hier finden Sie die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen.
Stand: 21. Februar 2022
Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)
Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum
Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)
Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße
Wahlbezirk 3: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
Schadehorn
Seefeld
Wahlbezirk 4: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Poggensee, Poggensee 2 a (barrierefrei)
Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee
Wahlbezirk 5: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)
Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden
Wahlbezirk 6: Stadtwerke, Lübecker Straße 56 (barrierefrei)
Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg
Wahlbezirk 7: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)
Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße
Wahlbezirk 8: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (nicht barrierefrei)
Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl
Wahlbezirk 9: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)
Am Bahndamm
Anne-Frank-Straße
Anna-Vagt-Weg
Besttorritzen
Claudiusstraße
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße
Wahlbezirk 10: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)
Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau
Bergkoppel
Wahlbezirk 11: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)
Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße
Wahlbezirk 12: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)
Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude
Wahlbezirk 13: Theodor-Mommsen-Schule, Hamburger Straße 42 (nicht barrierefrei)
Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße
Wahlbezirk 14: Kindertagesstätte Stoppelhopser, Rümpeler Weg 19 (barrierefrei)
Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp
Wahlbezirk 15: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)
Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg
Wahlbezirk 16: Ida-Ehre-Schule, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)
Am Brennermoor
Am Hohenkamp
Blumendorf
Fritz-Reuter-Straße
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg
Wahlbezirk 17: Grundschule West, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)
Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke
Bekanntmachungen/Informationen
Gültigkeit der Bürgermeisterwahl
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schles-wig-Holstein hat mit Erlass vom 16. August 2022 folgende Entscheidung getroffen:
Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe vom 8. Mai 2022 wird für gültig erklärt.
Bad Oldesloe, 07.09.2022
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Bad Oldesloe
Heike Feig
Originalfassung
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe am 8. Mai 2022
- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2022 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
a) Zahl der Wahlberechtigten: 19.552
b) Zahl der Wählerinnen und Wähler: 11.075
c) Zahl der gültigen Stimmen: 10.880
d) Zahl der ungültigen Stimmen: 195 - Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
lfd.Nr. |
Familien- und Rufname |
Träger des Wahlvorschlages |
Stimmen |
% |
1 |
Lembke, Jörg |
Einzelbewerber |
7.025 |
64,57 |
2 |
Winter, Tom |
GRÜNE, DIE LINKE |
3.855 |
35,43 |
3. Nach den Stimmzahlen ist der Bewerber Jörg Lembke zum Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe gewählt.
4. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Bad Oldesloe, 18. Mai 2022
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad Oldesloe
Heike Feig
Originalfassung
Wahlbekanntmachung
- Am 8. Mai 2022 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. - Die Einteilung der Stadt Bad Oldesloe in Wahlbezirke und die Wahlräume sind aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
- Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wähler*innen werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der*dem Wähler*in für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Wahl des Bürgermeisters wird ein gelber Stimmzettel verwendet.
Jede*r Wähler*in hat eine Stimme.
Die*der Wähler*in gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie*er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der*dem Wähler*in in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. - Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Wähler*innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk in der Stadt Bad Oldesloe oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede*r Briefwähler*in mit den Briefwahlunterlagen erhält. - Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 5 Absatz 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Bad Oldesloe, 30.04.2022
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Bad Oldesloe
Heike Feig
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Stadt Bad Oldesloe in Wahlbezirke: (Wahlraum, Straße)
1 Jugendfreizeitstätte Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)
Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum
2 Klaus-Groth-Schule Königsberger Straße 1 (barrierefrei)
Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße
3 FGH Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
Schadehorn
Seefeld
4 FGH Poggensee Poggensee 2 a (barrierefrei)
Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee
5 Klaus-Groth-Schule Königsberger Straße 1 (barrierefrei)
Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden
6 Stadtwerke Lübecker Straße 56 (barrierefrei)
Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg
7 Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)
Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße
8 Schule am Masurenweg Masurenweg 22 (nicht barrierefrei)
Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl
9 Schule am Kurpark Am Kurpark 16 (barrierefrei)
Am Bahndamm
Anne-Frank-Straße
Anna-Vagt-Weg
Besttorritzen
Claudiusstraße
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße
10 FGH Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)
Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau
Bergkoppel
11 Schule am Kurpark Am Kurpark 16 (barrierefrei)
Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße
12 Stadtschule Salinenstraße 20 (barrierefrei)
Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Str. 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude
13 Theodor-Mommsen- Hamburger Straße 42 (nicht barrierefrei)
Schule Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
14 Kita Stoppelhopser Rümpeler Weg 19 (barrierefrei)
Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp
15 Kita Möhlenbecker Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)
Weg Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg
16 Ida-Ehre-Schule Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)
Am Brennermoor
Am Hohenkamp
Blumendorf
Fritz-Reuter-Straße
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg
17 Grundschule West Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)
Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke
Originalfassung
Gemeinsame Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe am 8. Mai 2022
1.
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 18. bis 22.04.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Die Stadtverwaltung bietet bis auf Weiteres aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Coronavirus: SARS-CoV-2) keine allgemeinen Öffnungszeiten an.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 04531 504-320.
Montag: 8–16 Uhr Dienstag: 8–12 Uhr Mittwoch: 7–12 Uhr Donnerstag: 10.30–18 Uhr Freitag: 8–12 Uhr
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 22.04.2022 bis 12 Uhr bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 17.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; sonst läuft sie*er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Bad Oldesloe oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
5.2. eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses der Gemeindewahlleiterin bekannt geworden ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum 06.05.2022, 12 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.
Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die*der Antragsteller*in muss versichern, dass ein Grund für die Ausstellung ei-nes Wahlscheins gegeben ist.
6.
Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand ihrer Gemeinde wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlleiterin und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.
Bei der Briefwahl muss die*der Wähler*in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlvorstand des für die Briefwahl bestimmten Wahlbezirks zugeht.
Bad Oldesloe, 13.04.2022
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Bad Oldesloe
Heike Feig
Originalfassung
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe am 8. Mai 2022
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2022 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Lfd. Nr. | Familienname | Vorname | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Staatsangehörigkeit | Anschrift | Partei/Wählergruppe |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 |
Lembke |
Jörg |
Bürgermeister |
1967 |
deutsch |
Stettiner Straße 27 a, 23843 Bad Oldesloe |
Einzelbewerber |
2 |
Winter |
Tom |
Energiemanager |
1969 |
deutsch |
Lindenkamp 73, 23843 Bad Oldesloe |
Gemeinsamer Vorschlag Bündis 90/Die Grünen und DIE LINKE. |
Bad Oldesloe, 26.03.2022
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad Oldesloe
Heike Feig
Originalfassung
Bestimmung des Wahltages/des Tages der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Direktwahl der*des hauptamtlichen Bürgermeister*in in Bad Oldesloe
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 4. November 2021 den 8. Mai 2022 als Termin für die Hauptwahl und den 29. Mai 2022 als Termin für eine möglicherweise erforderlich werdende Stichwahl für die Direktwahl der*des hauptamtlichen Bürgermeister*in festgelegt.
Die Wahlvorschläge sind bis zum 14. März 2022, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), bei der*dem Gemeindewahlleiter*in der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude, Zimmer 5.03, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, schriftlich einzureichen. Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.
Wählbar nach § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) ist, wer
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können nach § 51 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) einreichen:
- jede politische Partei und Wählergruppe der Bad Oldesloer Stadtverordnetenversammlung; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag),
- jede*r Bewerber*in für sich selbst.
Jede politische Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.
Als Bewerber*in auf einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kann nur benannt werden, wer
- in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder dieser Partei oder Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder
- in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der von der Mitgliederversammlung nach Nummer 1 aus deren Mitte gewählten Vertreter*innen (Vertreterversammlung)
hierzu gewählt worden ist. Die*der Bewerber*in sowie die Vertreter*innen für die Vertreterversammlung werden von den Teilnehmer*innen der Versammlung in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jede*r Teilnehmer*in der Versammlung. Der Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes, darunter der*dem Vorsitzenden oder einer*einem Stellvertreter*in, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag muss von mindestens drei Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes jeder am Wahlvorschlag beteiligten politischen Partei oder Wählergruppe, darunter jeweils der*dem Vorsitzenden oder einer*einem Stellvertreter*in, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Als Bewerber*in kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre*seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlvorschlag einer*eines Bewerber*in für sich selbst muss gemäß § 51 Absatz 3 GKWG von mindestens 135 in Bad Oldesloe Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt nicht, wenn die*der Amtsinhaber*in einen Wahlvorschlag für sich selbst einreicht. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnenden ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Wahlvorschläge sollen auf einem amtlichen Formblatt (Muster der Anlage 10 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)) eingereicht werden.
Der Wahlvorschlag muss enthalten:
- den Familien-, den Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) der*des Bewerber*in,
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag sind der Name sowie die Kurzbezeichnung jeder einzelnen an dem Wahlvorschlag beteiligten Partei oder Wählergruppe anzugeben.
Ein Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppen oder ein gemeinsamer Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung der*des Bewerber*in nach dem Muster der Anlage 13 GKWO,
- eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 GKWO, dass die*der Bewerber*in wählbar ist,
- bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag eine Erklärung der*des Leiter*in der Versammlung über die Aufstellung der*des Bewerber*in nach § 51 Abs. 2 Satz 4 und 5 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nach dem Muster der Anlage 18 GKWO; wurde die*der Bewerber*in eines gemeinsamen Wahlvorschlags in getrennten Versammlungen gewählt, ist für jede Versammlung eine separate Erklärung abzugeben;
- die erforderliche Anzahl von Unterschriften auf amtlichen Formblättern nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner*innen (§ 75 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GKWO), sofern der Wahlvorschlag nach § 51 Abs. 3 des GKWG von mindestens 135 Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. Eine wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die amtlichen Vordrucke für den Wahlvorschlag und die erforderlichen Anlagen zu den Nummern 1 bis 4 werden von der*dem Gemeindewahlleiter*in auf Anforderung kostenfrei ausgegeben. Bewerber*innen, die auf mehreren Wahlvorschlägen benannt sind, können nicht zugelassen werden.
Die Wahl der*des hauptamtlichen Bürgermeister*in erfolgt gemäß § 57 Absatz 2 GO durch die Stadtverordnetenversammlung, wenn zu dieser Wahl kein*e Bewerber*in zugelassen wird oder die*der einzig*e zugelassene Bewerber*in nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Bad Oldesloe, 27.11.2021
Stadt Bad Oldesloe
Die Gemeindewahlleiterin
Heike Feig
Originalfassung
Hinweis zur Bürgermeisterwahl 2022 in Bad Oldesloe
In der Stadt Bad Oldesloe, Kreis Stormarn, ist zum 1. Oktober 2022 die Stelle der*des hauptamtlichen Bürgermeister*in gemäß § 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und der aktuelle Amtsinhaber hat sich bereiterklärt, sich erneut zur Wahl aufstellen zu lassen.
Die Wahl findet am 8. Mai 2022 statt. Eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl ist für den 29. Mai 2022 vorgesehen.
Die*der Bürgermeister*in wird zur*zum Beamt*in auf Zeit ernannt. Die Stelle wird nach Besoldungsgruppe B 3 besoldet. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach landesrechtlichen Vorschriften gezahlt.
Die Stadt Bad Oldesloe ist mit rund 25.500 Einwohner*innen Mittelzentrum und Kreisstadt im wirtschaftsstarken Kreis Stormarn. Die*der Bürgermeister*in leitet eine Verwaltung mit 292 Beschäftigten. Die Stadt präsentiert sich als starke Wirtschaftskraft mit bester Anbindung an das Wirtschaftszentrum Hamburg und die Ostseeregion. Bad Oldesloe als lebendige und charmante Kreisstadt bietet mit seiner naturnahen Lage, qualifizierten Angeboten für Bildung und Kultur sowie bester Infrastruktur eine besondere Lebensqualität mit hohem Wohn- und Freizeitwert.
Interessierte können sich mit den vorschlagsberechtigten Parteien und der Wählergruppe in Verbindung setzen oder als Einzelbewerber*in auftreten. Einzelheiten sind der Amtlichen Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen auf der Internetseite der Stadt Bad Oldesloe unter www.badoldesloe.de zu entnehmen. Hier sind auch die Adressen der Parteien und der Wählergruppe zu finden.
Bad Oldesloe, 27.11.2021
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Originalfassung
Gemeindewahlausschuss
Einladungen und Niederschriften
- Vierte Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11. Mai 2022 - Niederschrift 127 kB
- Vierte Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11. Mai 2022 – Einladung 157 kB
- Dritte Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 18. März 2022 – Niederschrift 16 kB
- Dritte Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 18. März 2022 – Einladung 135 kB
- Zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 22. November 2021 – Niederschrift 198 kB
- Zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 22. November 2021 – Einladung 154 kB
- Erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 4. November 2021 – Niederschrift 200 kB
- Erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 4. November 2021 – Einladung 128 kB
- Besetzung des Gemeindewahlausschusses 13 kB