Willkommen liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Stadt Bad Oldesloe ist eine Stadt mit Herz, in der man schnell Anschluss findet. Neben einer abwechslungsreichen Naturlandschaft sind es vor allem die Kultur, Bildung sowie die vielen Freizeitangebote, die wenige Wünsche übrig lassen. Zahlreiche Vereine bringen die Einwohner in Kontakt und sorgen das ganze Jahr über für Leben in der Stadt. Insbesondere zeichnet sich die Stadt durch ein starkes ehrenamtliches Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Stadtlebens und machen die Stadt lebendig und lebenswert.
Poller (versenkbar) in der Fußgängerzone
Attraktivitätssteigerung der Fußgängerzone durch verkehrsregelnde Maßnahmen
Die Stadt Bad Oldesloe möchte die Attraktivität und Aufenthaltsfunktion der Fußgängerzone verbessern, damit sie den heutigen Anforderungen an einen Ort zum Verweilen und Entspannen besser gerecht wird. Dazu ist eine Ausstattung der Fußgängerzone in den Einmündungsbereichen der Straßen Mühlenstraße, Hindenburgstraße und Heiligengeiststraße mit vier elektrisch versenkbaren Pollern erfolgt. Diese sind seit 1. Februar 2017 in Betrieb.
Für die Zeiten des Anlieger- und Lieferverkehrs in der Mühlenstraße und der Heiligengeiststraße (6–10.30 Uhr und 18–22 Uhr) werden die Poller automatisch versenkt. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Befahren der Fußgängerzone durch Unberechtigte nicht mehr möglich.
Anwohner mit einem Stellplatz in der Fußgängerzone werden durch geeignete Maßnahmen jederzeit ihren Stellplatz anfahren können.
Schwerbehinderte Personen, die im Besitz einer Parkerleichterung sind, dürfen die Mühlenstraße und die Heiligengeiststraße weiterhin während der Lieferzeiten (6–10.30 Uhr und 18–22 Uhr) befahren.
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden z. B. für einen Umzug. Dieser Antrag sollte ca. 2 Wochen vorher beim Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung schriftlich eingereicht werden. Der Sachbereich hat dann die Möglichkeit, eine Handynummer zeitlich befristet freizuschalten, mit der der Poller versenkt werden kann.
Für Handwerker besteht die Möglichkeit eine Handwerkerparkkarte zum Preis von 2,50 € zu erwerben, um die vorhandenen öffentlichen Parkplätze rund um die Fußgängerzone nutzen zu können.
Selbstverständlich können die Poller im Bedarfsfall/Notfall von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc., berechtigte Anwohner) versenkt werden.
Hier stehen die Poller
In den Einmündungsbereichen der Straßen Mühlenstraße, Hindenburgstraße und Heiligengeiststraße sind insgesamt vier elektrisch versenkbare Poller installiert worden.