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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Bundestagswahl am 24. September 2017

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse aus dem Stadtgebiet:

Am 24. September 2017 fand die Wahl des 19. Deutschen Bundestages statt. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Bad Oldesloe gehört zum Wahlkreis 8 Segeberg-Stormarn-Mitte. Das Stadtgebiet ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zudem werden zwei separate Briefwahlvorstände zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingerichtet.