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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

9. Mai 2026 • Bekanntmachungsdatum

Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Oldesloe – Straßenbaubeitragssatzung – (Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung)

Aufgrund

- des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO –) sowie
- von § 1 Absatz 1, § 2 und § 8 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Sätze 3 und 4, Absatz 4 bis 7 und Absatz 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG),

beide Gesetze in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2026 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Oldesloe – Straßenbaubeitragssatzung – vom 30. September 2021 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Oldesloe, den 23. April 2026

L.S.

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung