Berichtigung der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Oldesloe
In der Stellplatzsatzung der Stadt Bad Oldesloe vom 3. März 2025, öffentlich bekannt gemacht in den Zeitungen „Stormarner Tageblatt“, „Lübecker Nachrichten“ und „Markt“ sowie im Internet unter www.badoldesloe.de am 16. August 2025, hat sich eine offenbare Unrichtigkeit (Redaktionsversehen) ergeben.
Der fehlerhafte Verweis in § 17 auf „§ 68 Landesbauordnung Schleswig-Holstein“ wird hiermit in den korrekten Verweis „§ 67 Landesbauordnung Schleswig-Holstein“ berichtigt.
Der materielle Inhalt sowie der Regelungswille der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Satzung bleiben von dieser rein redaktionellen Klarstellung unberührt.
Bad Oldesloe, 18. Juli 2026
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
gez. Lembke