Die Festsetzung der Grundsteuer A und B im Jahr 2026 erfolgt durch Mehrjahresbescheide
Die Grundsteuer für die in der Stadt Bad Oldesloe gelegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für die in der Stadt Bad Oldesloe gelegenen Grundstücke (Grundsteuer B) wird für das Kalenderjahr 2026 auf die Beträge festgesetzt, die für das vorhergehende Kalenderjahr zu entrichten waren.
Bereits erteilte Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 behalten ihre Wirksamkeit. Im Übrigen wird die Grundsteuer, für die kein neuer Steuerbescheid ergangen ist, in der im letzten vorangegangen Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Höhe festgesetzt.
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitstagen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten erteilten Grundsteuerbescheid ergeben, an die Stadtkasse Bad Oldesloe unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.
Soweit der Stadt Bad Oldesloe ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Teilbeträge zu den Fälligkeiten abgebucht.
Die Festsetzung der Grundsteuer A und B im Jahr 2026 erfolgt ab dem 17. Januar 2026 durch öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Bad Oldesloe unter www.badoldesloe.de .