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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

13. März 2026 • 62/2026

Digitaler Vortrag und Diskussion „Gewalt gegen Frauen verhindern – Maßnahmen für die Kommune“

Wie können Kommunen Frauen besser vor Gewalt schützen? Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen – und welche konkreten Maßnahmen lassen sich vor Ort umsetzen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich eine digitale Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am Mittwoch, den 22. April 2026 um 19 Uhr.

Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Stormarn laden gemeinsam mit der KIK-Koordinatorin des Kreises Stormarn, Dagmar Wölm sowie Lena Mußlick vom Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V. zu der Veranstaltung ein.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen:

  • Wie können Frauen in der Kommune wirksam vor Gewalt geschützt werden?
  • Wozu sind Kommunen rechtlich verpflichtet?
  • Welche Maßnahmen gibt es bereits im Kreis Stormarn?
  • Welche konkreten Schritte lassen sich kommunalpolitisch anstoßen?

Ein wichtiger rechtlicher Rahmen ist dabei die Istanbul-Konvention. Das 2011 vom Europarat verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist seit 2018 auch in Deutschland geltendes Recht. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, umfassende Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz von Betroffenen, zur Strafverfolgung und zur Koordinierung von Hilfestrukturen umzusetzen.

Der Handlungsbedarf bleibt groß: In Deutschland wird im Durchschnitt alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet. Zudem erlebt statistisch gesehen weniger als alle vier Minuten eine Frau Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner.

Auch in Schleswig-Holstein steigen die Zahlen. 2024 wurden 9.360 Opfer häuslicher Gewalt registriert, rund 70% davon waren Frauen. Im Kreis Stormarn wurden 427 Fälle dokumentiert. Fachleute gehen davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen, da viele Betroffene aus Angst, Scham oder mangelndem Vertrauen keine Anzeige erstatten.

Gewalt gegen Frauen ist keine private Angelegenheit. Sie ist Ausdruck struktureller Ungleichheit und eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Kommunen tragen eine wichtige Verantwortung, Schutzstrukturen zu stärken, Prävention auszubauen und Hilfsangebote sichtbar zu machen.

Die Veranstaltung zeigt, welche Maßnahmen es in Stormarn bereits gibt und welche kommunalpolitischen Handlungsmöglichkeiten sich daraus ableiten.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Reinbek unter gleichstellung@reinbek.de erforderlich. Der Zugangslink zur Veranstaltung wird nach Anmeldung versendet.

Anmeldeschluss ist der 15. April 2026.


Im Nachgang zur digitalen Veranstaltung „Gewalt gegen Frauen verhindern – Maßnahmen für die Kommune“ haben die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn als erstes Arbeitsergebnis eine gemeinsame Broschüre entwickelt. Sie informiert über die Istanbul-Konvention und zeigt kommunale Handlungsmöglichkeiten auf, außerdem verlinkt sie zu wichtigen Projekten und Praxisbeispielen. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Politik, Verwaltung und interessierte Öffentlichkeit. Eine überarbeitete und gedruckte Endfassung soll zu den Orange Days im Herbst erscheinen.