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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

24. Juni 2026 • 151/2026

Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Stadt Bad Oldesloe ab dem 1. August 2026

Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Kraft. Mit Umsetzung des Rechtsanspruchs sollen Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, soziale Teilhabe und die Verbesserung der Bildungsqualität noch stärker in den Fokus gelangen. Der Anspruch gilt im kommenden Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen und wächst in den folgenden Schuljahren auf.

Die verlässliche Betreuung umfasst an Schultagen täglich acht Stunden einschließlich der Unterrichtszeiten. Für die Grundschulen der Stadt Bad Oldesloe ist eine Betreuungszeit bis 16 Uhr festgelegt worden. Das Angebot kann für fünf oder drei Tage gebucht werden und kostet maximal 135 Euro im Monat. Familien haben zusätzlich die Möglichkeit, Randzeiten bis 17 Uhr für maximal 37,50 Euro hinzu zu buchen. Auch das beliebte Ferienbetreuungsangebot wird künftig ausgeweitet und bis auf 20 Schließtage im Jahr angeboten.

Von dieser Regelung profitieren in Bad Oldesloe neben den ersten Klassen auch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen zwei bis vier.

Für die Oldesloer Grundschulen beinhaltet dieses umfassendere Angebot eine angepasste Betreuungsstruktur und eine neue Entgeltordnung. Diese finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Bad Oldesloe.

Die finanzielle Entlastung der Familien durch die Ermäßigung der Betreuungskosten für Geschwisterkinder im schulischen Ganztag oder aus sozialen Gründen ist weiterhin vorgesehen.

Neu ist, dass ab sofort die Antragstellung für das kommende Schuljahr 2026/2027 beim Kreis Stormarn erfolgen muss. Das Verfahren ist den Familien bereits durch die Kita-Sozialstaffelregelung bekannt, die Antragsvordrucke sind auf der Internetseite des Kreises Stormarn zu finden. Durch die Übertragung auf den Kreis Stormarn soll eine zentral organisierte Sozialstaffel im Bereich der Kindertagesbetreuung und eine einheitliche und transparente Leistungserbringung erreicht werden.

Interessierte Eltern an der Grundschule West sowie der Klaus-Groth-Schule können sich an die „OASE Oldesloe alternative soziale Einrichtung e.V.“ wenden. Familien mit Kindern an der Stadtschule wenden sich bei Rückfragen direkt an das dortige Sekretariat.