Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 16. März 2026 beschlossene 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet südlich der Grabauer Straße (L 226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen („Gewerbegebiet West“) mit Bescheid vom 19. März 2026, Aktenzeichen: IV 527 – 512.111-62.004 (16. Änderung) nach § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit sowie im Internet bekannt gemacht und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.badoldesloe.de/bekanntmachungen
Alle Interessierten können die 16. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Stadtentwicklung, Ebene 8 und 9, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Bad Oldesloe, den 28. März 2026
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke