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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

20. Mai 2026 • 125/2026

Kommunale Gleichstellungsarbeit stärkt Demokratie und Zusammenhalt

29. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands in Lübeck erfolgreich zu Ende gegangen

Mit dabei: Ulrike Pein, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Oldesloe

Der zunehmende Antifeminismus ist ein gefährliches Problem für die Gleichstellung und in Folge auch für die Demokratie. Zwei Tage lang beschäftigten sich rund 500 kommunale Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland mit diesem Thema und weiteren zentralen Herausforderungen der Gleichstellungsarbeit.

Ulrike Pein, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Oldesloe, hat an der Bundeskonferenz teilgenommen:
„Antifeministische Tendenzen sind längst kein Randphänomen mehr. Wie deutlich sie sichtbar werden, unterscheidet sich allerdings regional. Während auf Bundesebene und in Teilen Deutschlands sehr starke antifeministische Strömungen sichtbar werden, zeigen sich in der kommunalen Praxis subtilere Formen – etwa wenn Gleichstellungsarbeit infrage gestellt, abgewertet oder als überflüssig dargestellt wird.“

Antifeministische Entwicklungen richten sich gegen Gleichberechtigung und gesellschaftliche Vielfalt. Sie zeigen sich unter anderem in der Abwertung feministischer Themen, in der Verfestigung tradierter Rollenbilder oder in Angriffen auf frauen- und gleichstellungspolitische Positionen.

Antifeminismus bedroht die Grundsätze unserer Verfassung, heißt es in der Lübecker Erklärung, die im Rahmen der Bundeskonferenz veröffentlicht wurde. Darin wird unter anderem eine Kampagne gegen Frauenverachtung und geschlechtsspezifische Gewalt gefordert, gezielte Kinder- und Jugendarbeit zur Stärkung eines diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie eine konsequente Bekämpfung jeglicher Form von Antifeminismus.

„Demokratie lebt von gleichberechtigter Teilhabe und davon, dass Menschen ohne Angst vor Abwertung oder Ausgrenzung sichtbar sein können. Kommunale Gleichstellungsarbeit leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, so Ulrike Pein.

Mit der Lübecker Erklärung und der Verabschiedung von mehr als 30 Anträgen richteten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten klare Forderungen an die Politik, unter anderem:

  • Nationaler Aktionsplan gegen Antifeminismus
    Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus auflegen, um strategisch gegen jegliche Form von Antifeminismus vorzugehen. Ziel ist es, antifeministische Tendenzen als Gefahr für die Demokratie ernst zu nehmen, Betroffene zu schützen, Aufklärung zu fördern und demokratische Errungenschaften zu sichern. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden und zentrale Bereiche wie Bildung, Politik, Forschung, Justiz und Polizei einbeziehen. Mit diesem Antrag schließen sich die Gleichstellungsbeauftragten den Forderungen des Deutschen Frauenrates an.
  • Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
    Angesichts der hohen Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt braucht es endlich die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes sowie inklusive, flächendeckende Präventionskampagnen ab dem Kindergartenalter.
  • Unterstützung von Alleinerziehenden
    Gefordert wird ein Gesetzespaket zur existenziellen Unterstützung von Alleinerziehenden und zum Abbau struktureller Benachteiligungen, etwa im Steuerrecht. Die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses ab dem 12. Lebensjahr darf nicht umgesetzt werden. Sie würde die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern weiter verschärfen. Alleinerziehende sind überwiegend Frauen.
  • Sichere und gesunde Geburten
    Die Bundeskonferenz fordert einstimmig die Sicherung einer flächendeckenden Geburtshilfe, Nachbesserungen des Hebammenhilfevertrags, die Stärkung von Beleghebammen und die Schließung bestehender Versorgungslücken. Immer weniger Geburtskliniken führen zu längeren Wegen für Schwangere, gleichzeitig verlassen Hebammen aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen den Beruf. Frauen und Kinder haben ein Recht auf eine gute, sichere und gesunde Geburt.
  • Größere Unterstützung von Eltern und mehr Steuergerechtigkeit
    Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern eine Erhöhung des Elterngeldes, damit Gleichberechtigung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich gelebt werden können. Dafür braucht es eine Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie eine eigenständige bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt. Zudem wurde erneut die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.
  • Entscheidungsrecht über den eigenen Körper
    Die Streichung des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch ist eine langjährige Forderung der Bundeskonferenz und wurde erneut einstimmig beschlossen. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich legalisiert und betroffene Frauen entkriminalisiert werden.

„Gleichstellung darf nicht nur politisches Ziel bleiben, sondern muss sich auch konkret im Alltag der Menschen widerspiegeln. Dafür braucht es klare politische Prioritäten und eine verlässliche Unterstützung kommunaler Gleichstellungsarbeit“, so Ulrike Pein.

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Weydingerstraße 14–16
10178 Berlin
Tel.: 030 24009812
bag@gleichberechtigt.org
www.gleichberechtigt.org