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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

9. Februar 2026 • 28/2026

Neue Gebühren für den Personalausweis

Die angekündigte Gebührenanpassung für Personalausweise ist nun wirksam. Seit dem 7. Februar 2026 gelten bei der Beantragung neuer Personalausweise die neuen bundeseinheitlichen Kostensätze.

Die aktuellen Gebühren im Überblick:
  • Antragsteller ab 24 Jahren: 46 € (10 Jahre gültig)
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 27,60 € (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: Unverändert 10 €
Hintergrund der Anpassung

Durch gestiegene Produktions- und Materialkosten der Bundesdruckerei, Investitionen in die Fälschungssicherheit und die Weiterentwicklung der Online-Ausweisfunktion (eID), um digitale Behördengänge künftig noch sicherer und einfacher zu gestalten, wurden die Gebühren angepasst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühr direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro zu entrichten ist. Mitzubringen sind weiterhin ein aktuelles digitales biometrisches Passbild sowie das alte Ausweisdokument, gegebenenfalls eine Geburts- oder Eheurkunde.

Buchen Sie für den Neuantrag einen Termin über www.badoldesloe.de/otv oder kommen Sie donnerstags ab 10.30 Uhr mit Wartezeit ins Bürgerbüro.