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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

13. März 2026 • 63/2026

Zukunft der Stiftung St. Jürgen-Hospital: Neuausrichtung durch Kooperation mit Bürger-Stiftung Stormarn

Die Stiftung St. Jürgen-Hospital wurde mit dem Zweck gegründet, alten und hilfsbedürftigen Personen, die in Bad Oldesloe langjährig ansässig sind in dem von der Stiftung St. Jürgen-Hospital geführten Alten- und Pflegeheim Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zu gewähren. Soweit diese nicht pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes waren, unterstützte die Stiftung diesen Personenkreis aus ihren Mitteln. Infolge steigender Personalkosten sowie notwendiger nicht mehr finanzierbarer Investitionen (hier im Bereich des Brandschutzes) und der anhaltenden wirtschaftlichen Defizite geriet insbesondere der Heimbetrieb zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Nach einer Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht der Stadt Bad Oldesloe musste ein Insolvenzantrag gestellt werden. Inzwischen liegt der vorläufige Schlussbericht des Insolvenzverwalters vor, der die wirtschaftliche Entwicklung der Stiftung, die Ursachen der Insolvenz sowie den Verlauf des Insolvenzverfahrens darstellt und die Grundlage für die weiteren Entscheidungen bildet.

Im Laufe des Insolvenzverfahrens konnte eine Vollbefriedigung der Gläubiger gemäß § 38 InsO durch Pachteinnahmen und Abverkäufe von Grundstücken erreicht werden. Nach Berücksichtigung der Verfahrenskosten verbleibt ein vorläufiger Restbetrag in Höhe von 741.826,15 €.

Damit ist nach § 212 InsO das Verfahren auf Antrag des Schuldners (hier der Stiftungsorgane) durch das Insolvenzgericht einzustellen.

Eine Fortführung des ursprünglichen Stiftungsbetriebs in der bisherigen Form ist aus betriebswirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen. Bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens hatte sich gezeigt, dass der Betrieb aufgrund grundsätzlicher mangelnder Rentabilität nicht mehr wirtschaftlich zu führen war. Diese Situation hat sich durch die Veräußerung der Betriebsimmobilie und dem vollzogenen Umzug der Bewohner verfestigt. Eine Wiederaufnahme des operativen Betriebs unter dem Dach der jetzigen Stiftung ist somit nicht mehr möglich und wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Um die verbliebenen Werte der Stiftung nach der Insolvenzaufhebung vor weiterem Verzehr zu schützen und den Stiftungszweck nicht dauerhaft zu gefährden, wurde bereits in der Vergangenheit Einvernehmen darüber erzielt, die Stiftung von der Stadtverwaltung abzukoppeln. Ziel ist eine nachhaltige Lösung, die den administrativen Aufwand minimiert und die Wirkung der Stiftungsmittel maximiert.

Um dieses Ziel zu erreichen wird eine Zulegung des Restkapitals in die Bürger-Stiftung Stormarn vorgeschlagen. Dies setzt die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe und der Stiftungsaufsicht voraus.

Durch die Übertragung soll erreicht werden:

Dauerhaftigkeit: Das Kapital bleibt im Sinne des Stifterwillens ungeschmälert erhalten.
Effektivität: Die Bürger-Stiftung verfügt über die notwendigen professionellen Strukturen, um die Erträge des Kapitals zielgerichtet und ohne hohen Verwaltungsapparat für den satzungsgemäßen Zweck einzusetzen.
Nachhaltigkeit: Die Entkoppelung von der Stadtverwaltung entlastet die kommunalen Ressourcen und sichert eine unabhängige, zweckgebundene Mittelverwendung.
Die Stiftungsaufsicht muss und wird in diesen Prozess eingebunden, da die Übertragung des Kapitals auf eine andere Stiftung bei gleichzeitiger Aufhebung der ursprünglichen Rechtspersönlichkeit die Genehmigung der Behörde erfordert.

Für den Fall der Aufhebung oder des Wegfalls der steuerbegünstigten Zwecke sieht die Satzung der Stiftung vor, dass das verbleibende Vermögen („Restkapital“) an die Stadt Bad Oldesloe fällt, die es ausschließlich und unmittelbar zugunsten hilfsbedürftiger Personen zu verwenden hat.

Da das Insolvenzverfahren aufgrund des Wegfalls des Insolvenzgrundes beendet wird, ist das verbleibende Vermögen nach Abzug aller Verfahrenskosten zunächst an die Stadt Bad Oldesloe zurückzuführen, mit dem Ziel, die verbleibenden Werte der Stiftung zu sichern und in die Bürger-Stiftung Stormarn mit einer Zweckverpflichtung zuzulegen. Dazu muss sichergestellt werden, dass die Stadt das Restkapital mit der Zweckverpflichtung an Dritte übertragen darf.

Der Stiftungsvorstand St- Jürgen-Hospital hat in seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Stadtverwaltung beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stiftung St. Jürgen-Hospital gemäß § 212 InsO wegen Wegfalls des Insolvenzgrundes zu beenden und die verbliebenen Werte der Stiftung zu sichern.

Bei Aufhebung der Stiftung oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks soll das verbleibende Restkapital der Stiftung in Höhe von ca. 741.000 € (vorläufiger Wert gem. Abschlussbericht des Insolvenzverwalters) gemäß der geltenden Satzung an die Stadt Bad Oldesloe, mit dem Ziel die verbleibenden Werte der Stiftung zu sichern, ausgezahlt werden.
Zum Zwecke der Wertesicherung darf die Stadt Bad Oldesloe das Restkapital mit entsprechender Zweckverpflichtung an Dritte übertragen.

Der Stiftungsvorstand empfiehlt hier unter Beibehaltung des Namens ?Stiftung-Sankt-Jürgen-Hospital? die Einbringung in die Bürger-Stiftung Stormarn.

Nächste Schritte

Über diesen Vorschlag wird die Stadtverordnetenversammlung in ihrer kommenden Sitzung am 16. März 2026, Festhalle, Olivet-Allee 2–4, 23843 Bad Oldesloe, 19.30 Uhr zu entscheiden. Zudem muss die Stiftungsaufsicht der Übertragung zustimmen. Der Stiftungsvorstand hat bereits am 25. Februar 2026 grünes Licht gegeben, alle notwendigen Schritte zur Beendigung des Insolvenzverfahrens und zur Wertesicherung einzuleiten.