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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

28. Mai 2026 • 129/2026

Wilder Müll- und Grünschnittablagerungen

Müll- und Grünschnittablagerungen – Stadt Bad Oldesloe kündigt Ahndung an

In den vergangenen Wochen verzeichnet die Stadt Bad Oldesloe erneut vermehrt illegale Müll- und Grünabschnittablagerungen an Waldwegen, in Wäldern, an Feldrändern und an öffentlichen (Grün-) Plätzen. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das wilde Ablagern von Müll und auch von Grünschnitt nicht nur Umwelt und Natur erheblich belastet, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die streng geahndet wird.

Nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) sowie den geltenden Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellt die unzulässige Entsorgung von Abfällen und Grünabfällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Die Stadt Bad Oldesloe wird derartige Verstöße zukünftig verstärkt mit dem Ordnungsdienst des Bauamtes und des Ordnungsamtes verfolgen und lückenlos zur Anzeige bringen. Auch der Kreis Stormarn verfolgt illegale Müllentsorgung konsequent. Je nach Art und Umfang der Müllablagerung können Geldbußen bis zu 50.000 € verhängt werden.

Auch bei vermeintlich harmlosen Gartenabfällen besteht die große Gefahr, dass eingeschleppte Samen oder Insekten heimische Pflanzen verdrängen und so das Ökosystem erheblich stören. Des Weiteren können über Gartenabfälle Schadstoffe in die Umwelt gelangen oder Vergiftungen von Weidetieren auftreten und der Stadt Bad Oldesloe, den Pächtern, der Forst oder der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) entstehen erhebliche Kosten und Aufwände für die Beseitigung des Mülls.

„Die illegale Entsorgung von Abfällen und Grünabfällen ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht vermeidbare Kosten für die Allgemeinheit und schadet unserer Natur. Wir appellieren auch an alle Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf illegales Ablagern von Müll und Umweltverschmutzungen direkt an die Stadt oder den Kreis zu melden,“ betont Bürgermeister Jörg Lembke.

Zur Entsorgung von Sperrmüll, Grünschnitt oder anderen Abfällen stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Bad Oldesloe verschiedene legale Wege und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie beispielsweise die Recyclinghöfe (Elly-Heuss-Knapp-Str. 11, 23843 Bad Oldesloe) des AWSH.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter www.badoldesloe.de/stadtsauberkeit oder bei der AWSH.