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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

25. Juli 2026 • Bekanntmachungsdatum

Einziehungsverfügung Teilbereich Kolberg-Körlin-Straße

Aufgrund des § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25. November 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 631, Berichtigung 2004 Seite 140) zuletzt geändert durch Artikel 1 Änderung zum Straßen- und Wegegesetz vom 18. Oktober 2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 749) und des Beschlusses von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 17. November 2025 wird verfügt:

Die Wegefläche der nachstehenden Straße in Bad Oldesloe wird gemäß 8 StrWG dem öffentlichen Verkehr entzogen:

Teilbereich Kolberg-Körlin-Straße
Gemarkung Oldesloe, Flur 4, Teilflurstück 40/25

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Bad Oldesloe, Der Bürgermeister, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, eingelegt werden.

Stadt Bad Oldesloe, 14. Juli 2026

(Siegel)

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung