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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

13. Juni 2026 • Bekanntmachungsdatum

Veröffentlichung des Entwurfs der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 8. Juni 2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlicher Festsetzung, Begründung sowie allen Gutachten, für das Gebiet südlich der Grabauer Straße, westlich des Meiereiweges und nördlich in Verlängerung des Bebauungsplanes Nr. 106, mit der Bezeichnung „Erweiterung der Biogasanlage“ sowie diese Bekanntmachung werden im Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2026 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–12 Uhr, Mittwoch 8–12 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr sowie Freitag 8–12 Uhr; zusätzlich besteht die Möglichkeit, für einen Dienstag oder Mittwoch in der Zeit von 14–16 Uhr mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436) einen Termin zu vereinbaren.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Thölen (Telefon 04531 504-436).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Die Stellungnahmen werden abgewogen und das Ergebnis mitgeteilt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 13. Juni 2026

Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -

(Siegel)

gez. Lembke

Originalfassung

Unterlagen

Informationen zum Bebauungsplan 130